Urteil des Verwaltungsgerichts:Hin und her über die Salzach wieder erlaubt

Urteil des Verwaltungsgerichts: Hannes Preishuber steht an der Grenzbrücke von Burghausen nach Österreich. Der Unternehmer aus Österreich klagte gegen die Einbahnstraßen-Regelung. Und war erfolgreich.

Hannes Preishuber steht an der Grenzbrücke von Burghausen nach Österreich. Der Unternehmer aus Österreich klagte gegen die Einbahnstraßen-Regelung. Und war erfolgreich.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Burghausen muss die Einbahnregelung für die alte Grenzbrücke aufgeben. Die österreichische Seite freut sich darüber.

Von Matthias Köpf, Burghausen

Hannes Preishuber ist in dem Verfahren der Kläger, aber vor dem Verwaltungsgericht München legte er am Dienstag trotzdem eine Art Geständnis ab: Der Autofahrer bei diesem einen und offenbar einzigen Vorfall, der aus den vergangenen Jahren für die alte Burghauser Grenzbrücke dokumentiert ist - dieser Autofahrer sei er selber gewesen. Er habe die Frau auch keineswegs angefahren, vielmehr habe sie sich ihm in den Weg gestellt und sich dann auf die Motorhaube seines stehenden Autos geworfen. Außerdem habe sich das alles auf der österreichischen Hälfte der Brücke abgespielt, und da drüben durfte er schließlich auch in diese Richtung fahren. Nur hatte Preishuber, um überhaupt von der deutschen auf die österreichische Hälfte der schmalen Brücke zu kommen, zuvor gegen die Einbahnregelung der Stadt Burghausen verstoßen müssen. Die Stadt hatte sie Anfang 2021 einseitig für ihren Teil der Brücke eingeführt, um wenigstens die Hälfte der Autos loszuwerden und den Verkehr in der historischen Altstadt zu beruhigen. Doch damit ist es nun wieder vorbei: Das Gericht hat die Einbahnregelung am Dienstag auf Preishubers Klage hin aufgehoben.

Wie sehr das Hin und Her dort an der Grenze die Gemüter erregt, das zeigt sich auch an Preishubers bewusstem Ignorieren der Burghauser Einbahnschilder und an der Reaktion der bis heute unbekannten Frau auf der Brücke. Zu viele Menschen wechseln in Burghausen regelmäßig die Salzach-Seite, und nicht alle wollen dafür einen weiteren Weg über die 1961 gebaute neue Brücke fahren. Drüben in der Nachbargemeinde Hochburg-Ach lebt auch der Unternehmer Preishuber, der sein Büro in der Burghauser Neustadt hat und für den Heimweg wegen der Einbahn nach eigenen Angaben einen Umweg von mindestens zweieinhalb Kilometern nehmen musste - sofern er nicht trotzdem über die alte Brücke gefahren ist. Genauso wie ihm gehe es täglich rund 2000 Grenzpendlern, vor allem Österreichern, die in den großen Unternehmen des bayerischen Chemiedreiecks beschäftigt sind, und den vielen deutschen Tanktouristen.

Die Stadt Burghausen hat die Nachbarn wegen der Einbahn zwar gefragt, deren Nein hat sie aber nicht akzeptiert. Denn die österreichische Seite hat sich einer Einbahnregelung stets verweigert - unter anderem weil auf ihrer schmalen, eineinhalb Kilometer langen Uferstraße zwischen beiden Brücken seither viel mehr Verkehr herrschte und die Anwohner heftig protestierten. Manche von ihnen haben selber das Bußgeld riskiert und sind gegen die Einbahn Richtung Österreich gefahren, um die Sache vielleicht so aufs Tapet zu bringen. Geklagt hat dann aber Hannes Preishuber.

Die Stadt Burghausen wünscht sich seit Jahren weniger Autos in der Altstadt und hat im Lauf der Zeit schon mehrere vergebliche Anläufe zu einer Einbahnregelung auf der alten Brücke unternommen, über die einst eine Bundesstraße führte. Das hat sich laut Bürgermeister Florian Schneider (SPD) 2020 geändert, und seither glaubte die Stadt, freiere Hand zu haben. Vor Gericht argumentierte sie nun mit dem Lärmschutz für die Anwohner, mit der Verkehrssicherheit und vor allem mit der Sicherheit der vielen Kinder, die rund um den Stadtplatz zur Schule gehen. Unfälle oder gefährliche Situationen auf der Brücke konnte sie jedoch nicht dokumentieren, denn der Vorfall mit Preishuber und der Unbekannten ist eher eine Folge als ein guter Grund für die Einbahnregelung.

Die lief bisher nur versuchsweise, wurde von der Stadt aber schon zweimal verlängert. Auch daran stießen sich die Richter, denen ein Hinweis auf mangelnde Erkenntnisse wegen des geringeren Verkehrs in der Corona-Pandemie nicht genügte. Der Versuch wäre an diesem Donnerstag um Mitternacht ohnehin ausgelaufen, der Stadtrat sollte die Einbahnregelung in seiner nächsten Sitzung am 6. April dauerhaft einführen. Das wird sich die Stadt nach Ansicht des Gerichts aber gut überlegen müssen. Denn die Straßenverkehrsordnung diene der Verkehrssicherheit und nicht der Stadtplanung.

Schneider bat um Hinweise, wie die Stadt eine dauerhafte Regelung gestalten könnte, wofür sich das Gericht jedoch nicht zuständig sah. Nach dem Urteil erklärte der Burghauser Bürgermeister, weiter nach Lösungen für mehr Sicherheit, Lärmschutz und Aufenthaltsqualität in der Altstadt suchen zu wollen. Zumindest kurzfristig werde es keinen weiten Anlauf für eine Einbahnregelung geben.

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