Gerichtsbeschluss:Gericht: FAZ darf Carolin Emcke nicht länger falsch zitieren

Gerichtsbeschluss: Die Autorin Carolin Emcke hatte im Juni 2021 einen Vortrag auf dem Bundesparteitag der Grünen gehalten. Zahlreiche Medien debattierten später über ihre Worte.

Die Autorin Carolin Emcke hatte im Juni 2021 einen Vortrag auf dem Bundesparteitag der Grünen gehalten. Zahlreiche Medien debattierten später über ihre Worte.

(Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa)

Die Autorin erwirkt einen Gerichtsbeschluss gegen die Zeitung. Es geht um ihren Vortrag auf dem Bundesparteitag der Grünen.

Von Anna Ernst

Eigentlich ist es nur eine Randbemerkung, der vorletzte Satz in einem FAZ-Artikel, aber für die Schriftstellerin Carolin Emcke wiegt das Geschriebene schwer. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte am 17. Februar unter der Überschrift "Unter dem Judenstern" über den Fall des ehemaligen Tagesspiegel-Kolumnisten Harald Martenstein berichtet - und in jenem vorletzten Satz auf Emcke Bezug genommen. Die Zeitung spielt darin auf eine Debatte an, die im Sommer zahlreiche Medien beschäftigt hatte: den Impulsvortrag der Autorin auf dem Bundesparteitag der Grünen.

Kleiner Rückblick. Emcke, die auch Kolumnistin bei der SZ ist, hatte bei der Veranstaltung im Juni laut Redemanuskript gesagt: "Ganz gleich, welche Parteien-Konstellation in die nächste Regierung eintreten wird, ganz gleich wie schnell und sozial ausbalanciert die ökologische Transformation dann angegangen wird - die radikale Wissenschaftsfeindlichkeit, die zynische Ausbeutung sozialer Unsicherheit, die populistische Mobilisierung und die Bereitschaft zu Ressentiments und Gewalt wird bleiben. Es wird sicher wieder von ,Elite' gesprochen werden und vermutlich werden es dann nicht ,die Juden' und ,Kosmopoliten', nicht die ,Feministinnen' oder die ,Virolog:innen' sein, vor denen gewarnt wird, sondern die Klimaforscher:innen."

Die Bild warf ihr vor, Klimaforscher mit verfolgten Juden verglichen zu haben. In sozialen Netzwerken wurde Emcke "Holocaustverharmloserin" genannt. Der Zentralrat der Juden forderte ein Ende der Debatte um Emcke, die "unangemessene Züge" angenommen habe.

"Das ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen und falsch zitiert worden", sagt der Anwalt

Im Februar nun schrieb die FAZ über Harald Martenstein und deutsche Antisemitismusdebatten. Dort heißt es: "Genauer wird man die Texte von Autoren wie Dirk Moses lesen müssen, die Muslime ohne ersichtliches Anzeichen einer gleichgearteten Bedrohung als neue Juden bezeichnen. Oder die, wie Carolin Emcke, Klimawissenschaftler als neue Juden bezeichnen."

Allerdings hatte Emcke in ihrem Vortrag Klimawissenschaftler nie wörtlich als "neue Juden" bezeichnet. "Das ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen und falsch zitiert worden - und einfach sinnentstellt", sagt Christian Schertz, der Anwalt der Schriftstellerin. Er sieht hierein eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. "Wir hatten der FAZ angeboten, den Satz einfach nicht mehr zu verbreiten und auf eine weitere juristische Auseinandersetzung zu verzichten, aber das hat die FAZ abgelehnt." Aus einem Schriftwechsel, der der SZ vorliegt, geht hervor, dass die FAZ die Aussage zwar als "zusammengefasst" und "zugespitzt" erkennt. Der Satz sei aber "nicht zu beanstanden".

Ist das Thema nun geklärt?

Emckes Anwalt stellte daraufhin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Landgericht Hamburg teilt seine Auffassung. In dem Beschluss von Mittwoch untersagt das Gericht der FAZ nun, den betreffenden Satz über Emcke weiter zu verbreiten. Seine Mandantin "bedauert, dass so etwas nötig war", sagt Anwalt Schertz.

Die FAZ kann nun gegen die Gerichtsentscheidung innerhalb von sechs Monaten Widerspruch einlegen. Von der Zeitung heißt es dazu, der Gerichtsbeschluss sei "bislang noch nicht zugestellt" worden. "Zum aktuellen Zeitpunkt können wir daher noch nicht entscheiden, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen."

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