Abgasskandal:Leasing-Kunden gehen leer aus

Leasing-Kunden mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadenersatz von Volkswagen (VW). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am Donnerstag drei Fälle aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zugunsten des Automobilherstellers und bestätigte seine Linie aus einem ersten Urteil von 2021. Danach gilt: Solange das Auto durchweg ohne größere Einschränkungen genutzt werden konnte, hat der Kunde für die gezahlten Raten einen Vorteil gehabt; beides wiege sich auf, so die Richterinnen und Richter. Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung. Offen ist nach wie vor, was gilt, wenn im Voraus fest vereinbart wurde, dass der Kunde das Fahrzeug nach der Leasing-Zeit übernimmt. Zwei der Kläger hatten zwar angegeben, sie hätten von vornherein vorgehabt, das Auto zu kaufen. Einer hatte sogar das Fahrwerk umrüsten lassen. Weil zu einer späteren Übernahme aber nichts in den Leasing-Vereinbarungen festgehalten war, spielte das für die Richter keine Rolle. Schadenersatz kann es damit nur für den später gezahlten Kaufpreis geben.

© SZ vom 22.04.2022 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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