SZ-Kolumne "Bester Dinge":Mond aus Heimtücke

(Foto: Martin Gruber/Imago)

Bislang schwebte der Himmelskörper im rechtsfreien Weltraum, doch künftig gelten auch dort Recht und Gesetz - zumindest für Kanadier.

Von Bernd Kramer

Im Jahr 1980 schrieb Dennis Hope, ein arbeitsloser Autohändler aus Kalifornien, einen Brief an die Vereinten Nationen, in dem er die Absicht bekundete, den Mond in Besitz zu nehmen. Eine Antwort erhielt er nicht, was Hope ganz in seinem Sinne deutete. Unter Verweis auf ein Gesetz aus der Goldgräberzeit, das Siedlern die Aneignung herrenlosen Landes erlaubte, teilte er den örtlichen Behörden in San Francisco mit, dass er sich fortan als rechtmäßiger Eigentümer jener herrenlosen 38 Millionen Quadratkilometer Grund und Boden betrachte, die da nachts über den Himmel ziehen. Wildwest im Weltall.

Wobei auf dem Mond jetzt doch Recht und Gesetz gelten. Das kanadische Parlament hat soeben beschlossen, dass Straftaten künftig auch dort verfolgt werden können. Astronauten aus Kanada sollen in zwei Jahren an einer Mondmission teilnehmen, und man wollte sie ungern in einen rechtsfreien Weltraum entlassen. Angesichts all der Superreichen, die sich anschicken, ihr Unwesen im Universum zu treiben, ist man ja erleichtert zu hören, dass man sich da oben nicht jeden Unfug erlauben darf.

Und Großgrundbesitzer Dennis Hope könnte die Raumfahrer dann bald womöglich einfach wegen Hausfriedensbruchs verklagen, wenn sie ihm im exterrestrischen Vorgarten herumtrampeln. Ein Gericht dürfte ihn jedoch, so es nicht völlig hinterm Mond lebt, schnell auf den Weltraumvertrag von 1967 hinweisen, in dem die Staatengemeinschaft jedes Eigentum an Himmelskörpern ausschloss und das bis heute gilt. Das bedeutet: Mond verjährt nie.

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