Corona:Wissing will Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

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Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln hat nicht nur vor einer Corona-Infektion geschützt. Die bayerische Staatsregierung will sie nun trotzdem aufheben. (Foto: Oxana Guryanova/imago images/Westend61)

Verkehrsminister Volker Wissing möchte aufgrund der Empfehlungen zweier EU-Flugbehörden die Maskenpflicht in Flugzeugen abschaffen - und auch in allen anderen Verkehrsmitteln.

Von Felix Haselsteiner, Berlin

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) plädiert für ein baldiges Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Nachdem am Mittwoch die europäischen Luftfahrtbehörden EASA und ECDC ihre Empfehlungen zum Tragen einer Maske an Bord von Flugzeugen geändert hatten, bestünde nun "in Deutschland dringender Anpassungsbedarf", so Wissing in einer Pressemitteilung seines Ministeriums: "Wir sollten hier europaweit einheitlich vorgehen und die Maskenpflicht aufheben, insbesondere im Flugverkehr."

Die EU-Behörden hatten zuvor ein Ende der Maskenpflicht ab dem 16. Mai empfohlen, dies stehe im Einklang mit geänderten Vorgaben für öffentliche Verkehrsmittel in ganz Europa und den "jüngsten Entwicklungen in der Pandemie". Umsetzen lässt sich diese Empfehlung allerdings nicht EU-weit, sondern nur durch eine Änderung der nationalen Vorschriften, wie sie Wissing nun fordert. Der Verkehrsminister stützt damit die Meinung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), der am Mittwoch erklärt hatte, dass die Bundesregierung "aus Sicht der Branche" die Maskenpflicht nun aufheben sollte. Das Infektionsrisiko sei aufgrund der Lüftungssysteme in Flugzeugen ohnehin geringer als in den meisten Lebens- und Arbeitsbereichen.

Um Wissings Forderung umzusetzen, bräuchte es in Deutschland allerdings eine Änderung im Infektionsschutzgesetz. "Die Maskenpflicht in Flugzeugen ist im Einklang mit deutscher Gesetzgebung", hieß es dazu auf Anfrage der SZ aus dem Gesundheitsministerium. Demnach lautet die Vorschrift im Infektionsschutzgesetz, dass die Maske sowohl in Bussen und Bahnen als auch in Flugzeugen nur zum Essen oder Trinken abgenommen werden dürfe - eine Regelung, die nach derzeitigem Stand mindestens bis zum 23. September gilt, wenn das Gesetz ausläuft.

Blick auf andere EU-Länder

Tatsächlich empfehlen die EU-Flugbehörden eine Änderung der Maskenpflicht in Flugzeugen auch nur dann, wenn im jeweiligen Land in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr besteht. Das ist etwa in Italien und mehreren EU-Ländern inzwischen der Fall. Auch Frankreich kündigte an, von kommender Woche an nur noch eine Empfehlung für die Maske in Verkehrsmitteln auszusprechen.

Wenn es nach Wissing geht, sollte Deutschland diesen Beispielen folgen und sich in allen öffentlichen Verkehrsmitteln von der Maskenpflicht verabschieden. "Denselben Anpassungsbedarf sehe ich auch für die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen", erklärte er.

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