Im Landkreis Fürstenfeldbruck:Geflügelpest-Verbote aufgehoben

Auch kleinere Haltungen von Hühnern waren wegen der Geflügelpest in den vergangenen Monaten strengen Sicherheitsvorschriften unterworfen. (Foto: Polizei Fürstenfeldbruck)

Märkte und Ausstellungen dürfen wieder stattfinden. Sicherheitsvorkehrungen bei Kleinhaltungen entfallen.

Nach einer aktuellen Risikoeinschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflü-gelbestände in Bayern nur noch gering bis mäßig. Aus diesem Grund werden die im vergangenen Jahr im Landkreis Fürstenfeldbruck angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen sowie das Verbot von Geflügelmärkten und Geflügelausstellungen aufgehoben. Das teilt das Landratsamt mit.

Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Erreger der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) sind nach den rechtlichen Vorgaben für größere Geflügelhaltungen mit mehr als 1000 Stück Geflügel bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben. Dazu zählt die Sicherung gegen unbefugten Zutritt, die Verpflichtung zur Desinfektion von Räumen und Gerätschaften sowie das Tragen von geeigneter Schutzkleidung. Diese präventiven Maßnahmen seien wegen des starken Geflügelpestgeschehens bei Wassergeflügel und Greifvögeln auch für Kleinhaltungen angeordnet worden, erinnert die Kreisbehörde. Daneben waren Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten. Für den mobilen Geflügelhandel waren Untersuchungspflichten angeordnet worden.

Nach Mitteilung des LGL sind die Zahlen der Neumeldungen von Geflügelpest jahreszeitlich bedingt in Bayern deutlich rückläufig. Zuletzt war die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln im März festgestellt worden. Bei Wildvögeln wurden im April 2022 nur noch drei Geflügelpest-Infektionen nachgewiesen.

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