S-Bahn-Unglück bei Schäftlarn:Lokführer soll gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen haben

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Bei dem Zugunglück waren am 14. Februar ein Passagier tödlich und 18 weitere Personen teils schwer verletzt worden. (Foto: Uwe Lein/dpa)

Vor vier Monaten waren bei Schäftlarn zwei S-Bahnen kollidiert, ein Mensch starb. Nun benennt ein Untersuchungsbericht gleich zwei schwere Fehler als Ursache.

Von Andreas Schubert

Vier Monate nach dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen auf der eingleisigen Strecke bei Schäftlarn hat sich nun herausgestellt, dass einer der beiden Lokführer offenbar gleich zweimal die Vorschriften grob missachtet hat. Technische Probleme mit den Signalen und dem automatisierten Sicherheitssystem - der sogenannten Punktuellen Zugbeeinflussung (PZB) - soll es nicht gegeben haben.

Dies ergibt sich aus einem Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung. Bei der Zugkollision am 14. Februar wurden ein Fahrgast tödlich, 18 weitere Personen teils schwer verletzt. An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur entstand erheblicher Sachschaden, die Strecke war zwei Wochen lang gesperrt.

Laut dem Bericht hatte die PZB die aus Richtung Wolfratshausen kommende S 7 bereits vor der Einfahrt in den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn zwangsweise gebremst, da der Lokführer zu schnell gefahren war. Durch Betätigung einer Freitaste habe der Lokführer die Fahrt wieder fortsetzen können. Darüber hätte er aber den Fahrdienstleiter informieren müssen, was er nicht getan habe.

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Der Fahrdienstleiter soll nicht informiert worden sein

Nach der Abfahrt am Bahnhof soll der Lokführer dann ein auf Halt stehendes Signal missachtet haben, woraufhin der Zug wieder durch die PZB gebremst wurde. Auch diese Zwangsbremsung soll er - wieder ohne Rücksprache mit dem Fahrdienstleiter - gelöst haben.

Als sich zur selben Zeit die aus Richtung Baierbrunn entgegenkommende S-Bahn näherte, stellten sich die Signale für sie ebenfalls auf Stopp. Der Zugführer dieser S-Bahn leitete eine Schnellbremsung ein, zusätzlich aktivierte die PZB eine Zwangsbremsung. Der Zug in Richtung Schäftlarn war bereits im Stillstand, als die entgegenkommende S-Bahn um 16.35 Uhr mit einer Geschwindigkeit von zirka 57 Kilometer pro Stunde in ihn krachte.

Ähnliche Ereignisse, mal mit fatalem, mal glimpflichen Ausgang, gab es laut Untersuchungsbericht auch schon vorher. Am 1. August 2014 führte ein ähnliches Verhalten eines Lokführers zu einer Zugkollision zwischen einem Güterzug und einem Personenzug am Mannheimer Hauptbahnhof. Dabei wurden vier Personen schwer und mehrere Personen leicht verletzt.

Am 23. April dieses Jahres konnte ein Fahrdienstleiter eine Kollision zwischen einem Güterzug und einem Personenzug am Hanauer Hauptbahnhof verhindern, indem er die Lokführer zum Nothalt aufforderte. Auch in diesem Fall hatte der Lokführer laut Bericht ein Haltesignal ignoriert, die Zwangsbremsung aufgelöst und war ohne Verständigung mit dem Fahrdienstleiter weitergefahren.

Gegen den Lokführer, der bei Schäftlarn die Signale missachtet haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft noch immer wegen fahrlässiger Tötung. Diese Ermittlungen dauern derzeit noch an.

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