Das Bundesverfassungsgericht verhilft der AfD-Fraktion nicht per einstweiliger Anordnung zu ihren drei Ausschussvorsitzen im Bundestag. Das Gericht lehnte es ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten mit sofortiger Wirkung vorläufig einzusetzen. Die abschließende Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Es sei "nicht von vornherein völlig ausgeschlossen", dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilte das Gericht mit.