Paris Saint-Germains Präsident Nasser Al-Khelaifi ist in zweiter Instanz vom Vorwurf der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen worden. Im Berufungsverfahren vor dem Schweizer Bundesstrafgericht konnte ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Dass Al-Khelaifi vor der Vergabe von TV-Rechten für die Weltmeisterschaften 2018 bis 2030 als Besitzer der Mediengruppe BeIN dem Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke "nicht gebührende Vorteile" gewährt haben soll.