Transgeschlechtliche Menschen:Mehr Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag

Transgeschlechtliche Menschen: Marco Buschmann und Lisa Paus stellen am Donnerstag in der Bundespressekonferenz ihr Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vor.

Marco Buschmann und Lisa Paus stellen am Donnerstag in der Bundespressekonferenz ihr Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vor.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Justiz- und Familienministerium präsentieren Eckpunkte für eine tiefgreifende Gesetzesreform.

Von Robert Roßmann, Berlin

Marco Buschmann macht sofort die Bedeutung klar, die das neue Gesetz für ihn hat. "Uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen", sagt der Bundesjustizminister. Er ist zusammen mit Familienministerin Lisa Paus in die Bundespressekonferenz gekommen, um "Eckpunkte" für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vorzustellen. Der Liberale und die Grüne wollen es transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zu ändern. Bisher ist dies nur mit großem Aufwand und durch ein entwürdigendes Verfahren möglich.

Grüne und FDP, damals noch in der Opposition, hatten dem Bundestag bereits in der vergangenen Legislaturperiode Gesetzentwürfe dazu vorgelegt - die jedoch abgelehnt worden waren. In den Koalitionsverhandlungen haben sich Grüne und FDP dann mit der SPD darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Die jetzt präsentierten Eckpunkte sollen die Grundlage für dieses neue Selbstbestimmungsgesetz bilden.

Das bisher geltende Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980, weite Teile davon sind vom Bundesverfassungsgericht inzwischen für verfassungswidrig erklärt worden. Das Gesetz sah zum Beispiel vor, dass sich Betroffene vor einer Änderung des Geschlechtseintrags sterilisieren lassen müssen. Außerdem mussten sie, wenn sie verheiratet waren, die Scheidung einreichen. Durch das Transsexuellengesetz sei deshalb "viel Unrecht geschehen", sagt Familienministerin Paus. Es sei jetzt "auch an der Zeit, dass wir uns für dieses Unrecht entschuldigen" und dass Opfer entschädigt würden.

Noch immer müssen transgeschlechtliche und nichtbinäre Personen vor einer Änderung des Geschlechtseintrags ein Gerichtsverfahren durchlaufen, in dem zwei Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Diese Gerichtsverfahren sind oft langwierig und kostenintensiv. Das geltende Recht behandele die betreffenden Personen damit "wie Kranke, dafür gibt es keine Rechtfertigung", sagt Justizminister Buschmann. Deshalb wolle man dieses Verfahren nun abschaffen. Laut Familienministerium entscheiden die Gerichte ohnehin in 99 Prozent der Fälle im Sinne der Antragsteller und Antragstellerinnen.

Minderjährige und ihre Eltern sollen "ergebnisoffen" beraten werden

Künftig sollen der Geschlechtseintrag und die Vornamen in einem einfachen Verfahren vor dem Standesamt geändert werden können. Gutachten werden keine mehr nötig sein, auch keine ärztlichen Atteste. Ausreichen soll eine "Erklärung mit Eigenversicherung" der Betroffenen.

Bei der Neuregelung geht es ausdrücklich nicht um geschlechtsangleichende Eingriffe. In den Eckpunkten heißt es: "Der Anwendungsbereich des neuen Selbstbestimmungsgesetzes umfasst keine Vorfestlegung hinsichtlich medizinischer Maßnahmen, da die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen hiervon unabhängig ist."

Buschmann und Paus streben an, dass das neue Selbstbestimmungsgesetz noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen wird. Die Eckpunkte enthalten bereits eine Vielzahl an Details. Nach einer Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll es zum Beispiel "für eine erneute Änderung grundsätzlich eine Sperrfrist von einem Jahr" geben, um die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches sicherzustellen.

Während Volljährige "im Sinne einer echten Selbstbestimmung" ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen durch die Erklärung mit Eigenversicherung ändern lassen können, gelten bei Jüngeren zusätzliche Voraussetzungen. "Für Minderjährige bis 14 Jahre oder bei Geschäftsunfähigkeit des Minderjährigen geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt ab", heißt es in dem Vorschlag von Paus und Buschmann. "Ab 14 Jahren" sollen Minderjährige "die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten" abgeben können.

"Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren", können Familiengerichte in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, "orientiert am Kindeswohl" die Entscheidung der Eltern "auf Antrag des Minderjährigen ersetzen".

Von zentraler Bedeutung werde dabei "eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung" der Minderjährigen und ihrer Eltern sein, heißt es in den Eckpunkten. Buschmann und Paus wollen zudem ein "bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot" einführen. Gegen den Willen von Betroffenen darf das früher eingetragene Geschlecht nicht offenbart werden. Damit solle ein "Zwangs-Coming-out" verhindert werden, sagt Paus.

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