NS-Prozess:101-Jähriger legt Revision ein

Ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft Revision gegen das Urteil eingelegt. Der 101-Jährige habe nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, seine Revision zu begründen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Dann müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Strafkammer habe für die Abfassung des schriftlichen Urteils eine Frist bis zum 27. September. Diese hatte den hoch betagten Angeklagten am vergangenen Dienstag wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Lagerhäftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 101-Jährige hatte im Prozess bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein.

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