Windkraftanlagen im Ebersberger Forst:Weiter auf Abstand

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Das Windrad in Hamberg bei Bruck ist das bisher einzige im Landkreis Ebersberg. (Foto: Christian Endt)

Die Kreis-Grünen fordern, bei den geplanten Windkraftanlagen im Ebersberger Forst von 10H abzurücken. Eine Mehrheit im Umweltausschuss lehnt das ab.

Von Johanna Feckl, Ebersberg

Es bleibt dabei: 10H ist auch weiterhin eine der Rahmenbedingungen, die für die Standortsuche für fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst angesetzt wird. Ein Antrag der Grünen-Fraktion im Kreis-Umweltausschuss (ULV), der die Abkehr von der Abstandsregel zu bebauten Ortsteilen forderte, die eine zehnfache Entfernung im Vergleich zur Höhe vorschreibt, wurde in der jüngsten Sitzung mehrheitlich abgelehnt. Den Bereich des 15-Kilometer-Radius des Wetterradars Isen sieht das Gremium hingegen nicht weiter als freizuhaltenden Bereich an.

Bereits in der vergangenen Sitzung Ende Mai kam die Diskussion auf dieses Thema. Denn kurz zuvor legte die Bundesregierung das Osterpaket vor: Ein Plan, durch den die Stromversorgung in Deutschland bis 2035 beinahe vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen soll. Künftig, so heißt es in der Gesetzesvorlage, sollen zwei Prozent der Fläche in Deutschland dazu verwendet werden, um Windkraft zu produzieren. Außerdem einigte sich die CSU-Landtagsfraktion im April auf einen Beschluss, der Ausnahmen von der 10-H-Regel erlaubt, unter anderem bei Staats-, Körperschafts- und Privatwäldern sowie im Bundesforst - was auf den Ebersberger Forst zutrifft.

Die Grünen möchten die Abstandsregeln zu Wohngebieten und Wetterradar kippen

Diese beiden gesetzlichen Veränderungen nahmen die Grünen zum Anlass für ihre Forderung, sowohl 10H für die geplanten Windkraftanlagen im Forst als auch den 15-Kilometer-Radius des Wetterradars Isen zu kippen. Damals schlug die Leiterin der Abteilung "Bau und Umwelt" im Landratsamt, Friederike Paster, vor, das Gremium in einer kommenden Sitzung darüber zu informieren, welche Änderungen ein Wegfall dieser beiden Abstandsregeln auf die möglichen Flächen haben würde. Denn die Vermutung einiger Ausschussmitglieder war, dass es wegen ausgewiesener Wasserschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete faktisch kaum einen Unterschied machen würde.

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In der Zwischenzeit stellten die Grünen einen Antrag, den Punkt des Grundsatzbeschlusses für Windkraftanlagen im Forst vom 27. Januar 2020, der unter anderem diese zwei Abstandsregeln beinhaltet, komplett zu streichen und durch folgende Formulierung zu ersetzen: "Bei der Frage, welche Bereiche von Windkraft freigehalten werden sollen, hält sich der Kreistag an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen."

Auf die veränderte Gesetzeslage sollte der Landkreis reagieren, fordern die Grünen

Niklas Fent (Grüne) sprach sich dafür aus, dass im Forst keine Fläche ausgeschlossen werden sollte, die gesetzlich möglich wäre. Mit dem damaligen Grundsatzbeschluss habe das Gremium auch die damalige Gesetzeslage berücksichtigt. Die habe sich nun jedoch verändert. "Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum wir daran trotzdem festhalten sollten", sagte Fent. So würde der Kreis mehr als 500 Hektar Fläche von vornherein ausschließen, ohne dass es dafür noch eine übergeordnete gesetzliche Grundlage gibt. Fraktionskollegin Ilke Ackstaller bezeichnete es als "dumm", sollte das Gremium auf einer Regel beharren, die nie Bestandteil der Abstimmung beim Bürgerentscheid war, die von höherer Stelle ausgehebelt worden ist und die möglicherweise den bestmöglichen Standorten bezogen auf Stromgewinnung und Artenschutz im Weg stehen würde.

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Von den übrigen Fraktionen gab es bereits in der Mai-Sitzung keine Zustimmung für den Vorstoß der Grünen außerhalb der eigenen Reihen. Daran hat auch der formale Antrag sowie die Ausarbeitung von Friederike Paster über die veränderte potenziell möglichen Standorte im Forst, die sie nun präsentierte, nichts geändert. So machte Landrat Robert Niedergesäß (CSU) wiederholt deutlich: "10H war Geschäftsgrundlage im Dialog mit den Bürgern" und daran sollte sich der Kreistag nach wie vor halten. "Wir kriegen das auch mit 10H hin." Das mache ihn zu keinem Verfechter von 10H - er begrüße ausdrücklich, dass der Freistaat davon abrücke. "Aber aus Respekt gegenüber denjenigen, die gegen Windräder im Forst gestimmt haben oder vielleicht nur dafür, weil es 10H gibt, sollten wir in diesem sensiblen Bereich dabei bleiben."

Würde sich von 10H abgewandt, mache sich der Kreis unglaubwürdig, so die Gegner des Antrags

In einem gleichen Tenor sprach Josef Oswald (CSU): "Wir brauchen eine Akzeptanz bei der Bevölkerung, das heißt, wir müssen als Gremium glaubwürdig sein." Deshalb fühle er sich moralisch an den Bürgerentscheid und die 10-H-Regel gebunden. SPD-Kollegin Bianka Poschenrieder pflichtete Oswalds Standpunkt bei, ebenso wie Leonhard Spitzauer (CSU). Toni Ried (Fraktion FW-BP) ging einen Schritt weiter. Er bezeichnete den Eingriff in den Forst als "Sünde" - "wir können nicht so lapidar unseren Forst opfern". Er habe sich von Beginn an gegen Windkraftanlagen im Forst ausgesprochen und werde dementsprechend keinen Beschluss mittragen, der mit Windrädern dort zu tun hat.

Mit den Gegenstimmen aus FW-BP-Fraktion, den Grünen sowie ÖDP-Linke-Fraktion beschloss das Gremium mit neun zu fünf Stimmen, 10H beizubehalten. Mit elf zu drei Stimmen sprach sich die Mehrheit jedoch für die Aufhebung des 15-Kilometer-Abstands zum Wetterradar aus.

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