Im Neuhauser Augustiner an der Hübnerstraße sitzt es sich gemütlich wie im Biergarten - im Gras unter Bäumen, direkt neben dem Gehweg. Und das kann laut Kreisverwaltungsreferat (KVR) auch so bleiben. Allerdings nur, sofern der Wirt zweieinhalb Meter Mindestabstand zu den Bäumen einhält. Der Grund: Freischankflächen auf unbefestigten Wurzelbereichen können laut Baureferat den für Ökologie und Stadtbild so wichtigen Bäumen schaden. Vom Neuhauser Augustiner ist diese Vorgabe, die bereits 2004 Bedingung für die Nutzung des Grünstreifens als Freischankfläche war, offenbar zunehmend ignoriert worden. Der Gaststättenbetreiber bekam deshalb einen Brief von der Bezirksinspektion: darin enthalten die Aufforderung, den "Kronentraufbereich" von jeglicher Bestuhlung freizuhalten.
Neuhausens Lokalpolitiker reagieren "irritiert" ob dieses Vorgangs. Er könne "nicht erkennen", so Nikolai Lipkowitsch (Grüne), wo aus botanischer Sicht der Unterschied zwischen Bäumen im Straßenbegleitgrün und in Biergärten sei. "In letzteren stehen die Bäume seit Jahrhunderten", argumentiert der Vorsitzende des Unterausschusses Verkehr, "und das Wurzelwerk kommt mit der Last der Biertisch-Garnituren wahrscheinlich besser zurecht als mit der Versiegelung und tonnenschweren Last der Fahrbahnen."
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Ist das Einschreiten der Behörde also ein Präzedenzfall? Diese Regelungen zum Baumschutz, relativiert KVR-Sprecher Johannes Mayer, beträfen "nur einige wenige Gaststätten, die Freischankflächen unter Bäumen auf dem öffentlichen Gehweg nutzen". Gegen Bestuhlung unter Bäumen auf befestigten Flächen hingegen gebe es "keine Vorbehalte". Und was die Situation in Biergärten betreffe: Diese Bereiche seien Privatgrund, städtische Festlegungen seien dort "nicht relevant". Der Schutz dieser Bäume obliege den Eigentümern.