EuGH:Urteil zu Diesel-Abgasreinigung

Die Abgasreinigung bei Dieselmotoren muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei normalen Temperaturen und die meiste Zeit des Jahres funktionieren. Abschalteinrichtungen, die die Emissionen nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius reinigten, seien unzulässig, entschied der EuGH am Donnerstag. Denn dann funktioniere die Reinigung bei den in Europa üblichen Temperaturen die meiste Zeit des Jahres nicht. So eine Software stelle "eine unzulässige Abschalteinrichtung da", heißt es in der Entscheidung. Eine solche Vertragswidrigkeit sei nicht geringfügig, erklärte das Gericht. Folglich sei eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In dem Rechtsstreit ging es um österreichische Kunden, die zwischen 2011 und 2013 Diesel-Fahrzeuge der Marke Volkswagen gekauft hatten, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren, sodass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktionierte. Nach dem Bekanntwerden des Diesel-Skandals spielte Volkswagen ein Update auf, das aber das sogenannte Thermofenster enthielt, also eine Abgasreinigung abhängig von der Temperatur. Die Kunden wollten deshalb den Kaufvertrag rückgängig machen und gegen Anrechnung der Nutzung das Geld zurück. Das EuGH-Urteil muss auch in Deutschland beachtet werden. Der BGH will sich in einer Verhandlung im November mit Folgen der EuGH-Rechtsprechung befassen.

© SZ vom 15.07.2022 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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