Weihnachtsfeier trotz Corona:Bußgelder gegen Pflegepersonal

Weihnachtsfeier im Senioren-Zentrum Isen

Wegen einer Weihnsachtsfeier, die Ende 2020 ohne Genehmigung in einem Erdinger Seniorenheim stattgefunden hat,muss das Pflegepersonal eine Gelbuße bezahlen.

(Foto: Stephan Goerlich)

Wegen einer Weihnachtsfeier in einem Erdinger Seniorenheim im Dezember 2020 wird die Pflegedienstleiterin zu 2500 Euro Strafe verurteilt. Bei 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reduziert das Amtsgericht Erding die vom Landratsamt verhängten 250 Euro auf 75 Euro. Der Anwalt der Betroffenen spricht von "Scheinheiligkeit" und einem "Staat ohne jedes Augenmaß".

Von Florian Tempel, Erding

Das Amtsgericht Erding hat ein Bußgeld in Höhe von 2500 Euro gegen eine Pflegedienstleiterin wegen einer unerlaubten Weihnachtsfeier in einem Erdinger Seniorenheim im Dezember 2020 bestätigt. Die Frau hatte gegen die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte und hohe Strafzahlung, die das Landratsamt Erding verhängt hatte, Klage eingelegt. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ingo Bott, der sie vertrat, nannte das Bußgeldverfahren scheinheilig und sprach von "einem Staat ohne jedes Augenmaß".

Amtsrichter Robert Kinzler befand hingegen, dass Landratsamt habe richtig gehandelt. Zudem verwies er darauf, dass im Bußgeldkatalog eigentlich eine Strafe von 5000 Euro vorgesehen und das Bußgeld bereits vom Landratsamt auf die Hälfte reduziert worden war. In einem gleichzeitig verhandelten, exemplarischen Verfahren gegen einen Mitarbeiter wurden die vom Landratsamt verhängten 250 Euro Bußgeld von Richter Kinzler auf 75 Euro gemildert. Auch 38 weitere Pflegemitarbeiter, die an der Feier teilnahmen, sollen statt 250 Euro nun nur noch 75 Euro zahlen.

"Am Freitag, 11. Dezember 2020, gegen 19.15 Uhr stellte die Polizei etwa 40 Personen im Innenbereich sowie dem Innenhof fest, die eine betriebliche Versammlung, augenscheinlich im Stil einer Weihnachtsfeier, abgehalten hatten", stand in dem Polizeibericht, der damals überregional für Schlagzeilen sorgte. Nach einem anonymen Hinweis waren mehrere Streifen mit Blaulicht angerückt, um das Beisammensein aufzulösen. "Die Personalien der Teilnehmer wurden polizeilich aufgenommen und das Landratsamt Erding zur weiteren Bewertung der Sachlage in Kenntnis gesetzt", hieß es lapidar. Auf Nachfrage am Montag darauf war man sich im Polizeipräsidium Oberbayern-Nord "noch nicht hundertprozentig sicher, ob die Zusammenkunft tatsächlich illegal war". Monate später erhielten die Teilnehmer der Weihnachtsfeier jedoch niederschmetternde Post aus dem Landratsamt.

Die Pflegeheime wurden im Dezember 2020 zu Brennpunkten der Pandemie

Der Landkreis war im Dezember 2020 mitten in der zweiten Pandemiewelle. Am Tag der Weihnachtsfeier hatte Erding mit einem Wert von 282,2 die höchste Sieben-Tage-Inzidenz in Oberbayern. Das scheint aus aktueller Sicht zwar wenig zu sein. Doch damals gab es noch keinen Impfstoff gegen das Virus. Wie gefährlich die Lage war, war vielen nicht bewusst, wurde dann aber mit großer Vehemenz deutlich. Ausgerechnet die Pflegeheime, aus denen man das Virus raushalten wollte, wurden zu den Brennpunkten der Pandemie.

In den 19 Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Landkreis infizierte sich mehr als jeder fünfte Bewohner. Bis zum Herbst hatte die Pandemie im Landkreis Erding elf Todesopfer gefordert. Nun aber schnellte die Zahl der Corona-Toten nach oben. Von Oktober 2020 bis Februar 2021 starben im Landkreis 104 Menschen an Corona. Eine Auswertung der SZ im Januar 2020 machte dabei klar, dass mehr als 90 Prozent der Todesopfer der zweiten Welle in einem Pflege- oder Betreuungsheim gelebt hatten.

Anwalt Ingo Bott vertritt zwar in erster Linie seine Mandanten, steht aber auf der Seite aller inkriminierten Erdinger Pflegekräfte. Er argumentiert, dass die Bußgelder nicht gerechtfertigt seien, weil es sich gar nicht um eine verbotene Party gehandelt habe. Nach Botts Auffassung fiel die Weihnachtsfeier im Pichlmayr-Seniorenheim nicht unter die damals untersagten Events. "Es waren ausschließlich Personen vor Ort, die sonst auch da waren." Es sei zudem nichts Problematisches passiert.

Wie zuvor in sieben anderen Pichlmayr-Heimen war ein kleiner Foodtruck mit Bratwürsten und alkoholfreiem Punsch zur Verköstigung von Bewohnern und Personal auch nach Erding gekommen. Der Abend sei nicht mit einer normalen Betriebsfeier vergleichbar, sagte Bott, da die Pflegekräfte zunächst mit den Bewohnern zusammen waren, die damals kaum Kontakte nach außen hatten. Zudem sei das Landratsamt vier Wochen zuvor von dem geplanten Beisammensein informiert worden. Das Landratsamt habe es, bis die Polizei kam, also stillschweigend geduldet.

"Das Landratsamt Erding hat hier sehr, sehr anders entschieden."

Richter Kinzler war, laut Auskunft von Gerichtssprecher Markus Nikol, die Mitteilung ans Landratsamt zu wenig. Er verwies darauf, dass eine solche Feierlichkeit laut der damals geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einer Genehmigung des Landratsamts bedurft hätte. Diese sei aber nicht eingeholt worden.

Bott, dessen Kanzlei nach eigener Aussage schon in vielen ähnlich gelagerten Fällen tätig war, geht mit dem Landratsamt Erding hart ins Gericht. Er hätte sich von Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) Kulanz gewünscht, nicht hartnäckiges Beharren auf Vorschriften. "Das Landratsamt Erding hat hier sehr, sehr anders entschieden als Behörden anderswo." Bott formuliert es drastisch: "Dass dieses Gesetz heute, 2022, seit fast zwei Jahren nicht mehr gültig ist? Geschenkt. Dass das Zeichen an die Pflege verheerend ist? Egal. Dass es an den Geldbeutel von Menschen geht, die in der Pandemie die Helden waren? Ganz gleich, wenn man die Kasse des Landratsamtes auffüllen kann."

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