Gas- und Stromrechnung:Steigende Energiepreise: Wo Verbraucher Hilfe bekommen

Gas- und Stromrechnung: Wegen der steigenden Gaspreise kommen auf die Verbraucher deutlich höhere Kosten zu.

Wegen der steigenden Gaspreise kommen auf die Verbraucher deutlich höhere Kosten zu.

(Foto: Christoph Hardt/Imago/Future Image)

Die Stadt München gibt einen Überblick, mit welchen Hilfen die hohen Preise vor allem für ärmere Haushalte abgefedert werden können.

Von Sven Loerzer

Die Jahresabrechnung für Strom- und Heizkosten dürfte wegen der stark gestiegenen Energiepreise viele Menschen hart treffen, weil sie Nachzahlungen und höhere Vorauszahlungen zu erwarten haben, die den Rahmen des bisher Üblichen sprengen. Damit gerade Haushalte, die bisher schon knapp bei Kasse waren, nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, hat Bürgermeisterin Verena Dietl an Betroffene appelliert, sich frühzeitig in ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus beraten zu lassen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es jeweils konkret gibt.

Zwar sind viele von der Bundesregierung beschlossene Entlastungsbeträge bereits ohne Antrag ausbezahlt worden oder werden in den nächsten Wochen noch ausbezahlt. Eine Reihe von Hilfen aber, die München zusätzlich bietet, gibt es nur auf Antrag. Seit 1. Juli kann der städtische Stromkostenzuschuss in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden, bis zu 50 Euro für Ein- und Zweipersonenhaushalte, bis zu 100 Euro für Haushalte ab drei Personen.

Berechtigt sind Menschen, deren Einkommen unter der Armutsrisikogrenze liegt oder unter dem Bedarf für den Bezug von Sozialhilfe, Hartz-IV- und Asylbewerberleistungen, ohne im Leistungsbezug zu sein. Anträge können auch Bezieher von Jugendhilfeleistungen stellen, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben. Wer ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder sich im Bundesfreiwilligendienst befindet, kann ebenso den Zuschuss beantragen.

Bei der Androhung einer Strom- oder Heizenergiesperre wegen Zahlungsrückständen sollten sich Betroffene unverzüglich an ihr Sozialbürgerhaus, Jobcenter oder die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden. In Härtefällen kann dann eine Vergleichsvereinbarung mit den Stadtwerken München geschlossen werden, für die auch Geld aus einem Härtefallfonds zur Verfügung steht. Andere Energieversorger waren nach Angaben der Stadt bisher nicht für eine solche Lösung zu gewinnen, da Voraussetzung dafür auch ein teilweiser Forderungsverzicht ist.

Die Stadtwerke München speisen zudem einen "Wärmefonds", aus dem von 2023 an zwei Jahre lang einkommensschwache Haushalte sozial ausgewogen mit einer Energiekostenpauschale für Heizung und Warmwasser unterstützt werden sollen. Derzeit erarbeiten Stadtwerke, Stadt und Wohlfahrtsverbände die Rahmenbedingungen und Auszahlungsmodalitäten. Ziel ist dabei, einen unkomplizierten Zugang zu ermöglichen.

Zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspaket, das die stark gestiegenen Energiekosten abfedern soll, gehört der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro, der nach Angaben der Stadt bereits im Juli ausgezahlt wurde. Dagegen wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro voraussichtlich erst im September über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausbezahlt. Beide Beträge sollen beim Bezug von Hartz-IV- oder Sozialhilfeleistungen nicht angerechnet werden.

Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld bekommen einmalig den Bundesheizkostenzuschuss von 270 Euro. Bei Haushalten mit zwei Personen sind es 350 Euro, für jedes weitere Familienmitglied dann 70 Euro zusätzlich. Für Auszubildende und Studierende, die Bafög erhalten, gibt es 230 Euro. Die Auszahlung soll automatisch noch im Sommer erfolgen. Wer Hartz-IV- oder Sozialhilfeleistungen bezieht, muss sich um die höheren Heizkosten nicht sorgen, sie werden vom Jobcenter und Sozialamt übernommen. Den städtischen Stromkostenzuschuss gibt es da nicht, da Leistungsbezieher eine Einmalzahlung von 200 Euro als pauschalen Ausgleich für Preissteigerungen bekommen haben.

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