Bayerisches Oberstes Landesgericht:Freispruch für rechtsextremen Ex-Stadtrat gekippt

Bayerisches Oberstes Landesgericht: Das Landgericht muss erneut über ein Flugblatt des rechtsextremen Münchner Ex-Stadtrats Karl Richter verhandeln.

Das Landgericht muss erneut über ein Flugblatt des rechtsextremen Münchner Ex-Stadtrats Karl Richter verhandeln.

(Foto: Catherina Hess)

Hat Karl Richter mit Flyern der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" die Menschenwürde verschiedener Politiker angetastet? Das Strafverfahren geht nun in eine neue Runde.

Von Bernd Kastner

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Freispruch für den rechtsextremen früheren Stadtrat Karl Richter aufgehoben. Es geht dabei um Flyer und Plakate von Richters "Bürgerinitiative Ausländerstopp" im Kommunalwahlkampf 2020.

Darauf sind in einer Karikatur fünf Personen abgebildet, Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), die jetzige Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Grüne), der damalige Bürgermeister Manuel Pretzl (CSU), der führende Grünen-Stadtrat Dominik Krause sowie der damalige SPD-Stadtrat Marian Offman. Sie werden von einem Münchner Kindl mit einem Besen aus dem Rathaus gefegt, dazu ist zu lesen: "Volksverräter raus aus dem Rathaus." Offman, der als einziger Stadtrat jüdischen Glaubens das Verfahren ins Rollen brachte, wertet es als antisemitisch, dass er als einziger damaliger "Hinterbänkler" abgebildet ist.

Zunächst verurteilte das Amtsgericht Karl Richter wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro. In zweiter Instanz sprach das Landgericht dann jedoch Richter frei: Das Flugblatt sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, die Formulierungen stellten weder Beleidigung noch Schmähkritik dar. Ein Vergleich mit Darstellungen aus der NS-Zeit sei "völlig abwegig", heißt es in der Urteilsbegründung. Diese Entscheidung wiederum kippte jetzt der 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts und verwies das Verfahren zurück an eine andere Kammer des Landgerichts.

Das Bayerische Oberste stellt fest, dass im Rahmen der freien Meinungsäußerung auch Werturteile über andere Personen erlaubt seien. Dieses Recht gelte aber nicht schrankenlos, es werde durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt, vor allem dann, wenn durch herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde angetastet werde. Dann müsse die Meinungsfreiheit hinter den "Ehrenschutz" zurücktreten. Ob dies bei Flyer und Plakat des Rechtsextremisten Richter der Fall sei, hat die Revisionsinstanz nicht entschieden. Aber sie rügt, dass das Landgericht nicht geprüft habe, ob in diesem Fall die Menschenwürde angetastet worden sei.

"Sehr erfreulich" nannte Marian Offman in einer ersten Reaktion die Revisionsentscheidung. Der Freispruch des Rechtsextremisten habe ihn "sehr bedrückt", er sei "verzweifelt" gewesen zu erleben, was in seiner Geburtsstadt möglich sei. Nun sei er wieder positiv gestimmt: "Es fällt mir ein Stein vom Herzen."

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