Mitten in Karlsfeld:Ungesetzliches Schnabulieren

Mitten in Karlsfeld: Normalerweise picken Buntspechte Insekten aus der Borke, aber wenn man sich im Garten einfach so am Futter bedienen kann, ändern sie auch gerne mal ihren Speiseplan.

Normalerweise picken Buntspechte Insekten aus der Borke, aber wenn man sich im Garten einfach so am Futter bedienen kann, ändern sie auch gerne mal ihren Speiseplan.

(Foto: Marco Einfeldt)

Wer sich im Supermarkt einen Apfel nimmt und verputzt, muss mit einer Anzeige rechnen. Aber was, wenn sich Vögel über die Meisenknödel hermachen, die keine Meisen sind?

Glosse von Walter Gierlich, Karlsfeld

Bis 1975 blieb jemand, der einen Apfel aus Nachbars Garten gestohlen hatte, straflos. Die Tat galt als sogenannter Mundraub, im Juristendeutsch des Strafgesetzbuchs hieß das "Verbrauchsmittelentwendung" (§ 370 Nr. 5 StGB, alte Fassung). Es hatte eine jahrtausendealte Geschichte, dass der Diebstahl von Lebensmitteln durch einen Hungrigen folgenlos blieb. Bereits im Alten Testament der Bibel ist im Fünften Buch Mose zu lesen: "Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun. Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen."

Seit Mitte der Siebzigerjahre nun kommt niemand mehr ungeschoren davon, der Nahrungsmittel selbst in geringer Menge zum baldigen Gebrauch entwendet. Das gilt unter Rechtsgelehrten heutzutage je nach Faktenlage als Diebstahl oder Unterschlagung. Man hatte mit der Gesetzesänderung seinerzeit auf die Zunahme von Ladendiebstählen in den neu entstandenen Supermärkten mit Selbstbedienung reagiert. Allerdings werden laut Paragraf 284a "der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen... nur auf Antrag verfolgt".

Auch größere Vögel tun sich hier gütlich

Womit wir beim eigentlichen Thema wären. Im eigenen Garten hängt ein Meisenknödelhalter, an dessen nahrhaftem und offensichtlich wohlschmeckendem Inhalt sich beileibe nicht nur die namensgebenden Piepmatze bedienen. Vielmehr stillt täglich morgens, mittags und abends eine ganze Schar von Spatzen ihren Hunger an den Futterknödeln. Es bleibt für sie ohne Konsequenzen, man hält es in diesem Fall mit der Bibel und bringt den illegalen Diebstahl der Speisen für die Meisen nicht zur Anzeige. Jedenfalls solange die Haussperlinge nicht den gesamten Behälter fort tragen. Bisweilen lassen sich auch größere Vögel an der Futterstelle im Garten blicken, Tauben, Krähen oder Elstern. Die können sich wegen ihrer stattlichen Statur jedoch nicht an den Halter klammern. Sie müssen sich daher mit den Krümeln bescheiden, die ihre kleinen Artgenossen zu Boden fallen lassen. Anders als bei Weggeworfenem von Supermärkten ist das Verspeisen der Abfälle hier gern akzeptiert.

Doch jüngst hing plötzlich ein großes farbenprächtiges Federvieh am Drahtkäfig für die Meisenknödel: ein Buntspecht, der ansonsten bisweilen den Apfelbaum beehrt und dort seiner eigentlichen Tätigkeit nachgeht, dem Hämmern von Löchern ins Holz des Stammes und der dicken Äste auf der Suche nach essbaren Insekten. Ist ihm das bei der sommerlichen Hitze zu anstrengend? Verständlich! So wollen wir von einer Strafverfolgung wegen Diebstahls absehen.

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