Artenschutz:Teichwirte beklagen sich über Fischottern

Artenschutz: Seine Lieblingsspeise: Ein Fischotter frisst einen Fisch - den Teichwirten entstehen so große finanzielle Verluste.

Seine Lieblingsspeise: Ein Fischotter frisst einen Fisch - den Teichwirten entstehen so große finanzielle Verluste.

(Foto: Silas Stein/dpa)

Betriebe im Fichtelgebirge melden große Schäden durch die streng geschützten Tiere und warnen vor einer Vernichtung der Fischerei.

Viele Teichwirte im Fichtelgebirge beklagen Schäden durch Fischotter. Das habe eine Befragung der Branche ergeben, teilte das Landratsamt Wunsiedel mit. Der Fischotter sei wieder weit verbreitet in der Region. Etwa drei Viertel aller Teichwirte im Landkreis hätten hohe Schäden gemeldet, sagte Wolfgang Kreil, stellvertretender Landrat des Kreises. Sie beklagten Schäden bei den Beständen in den Teichen, aber auch bei den Fischbeständen in Fließgewässern. Ein großer Teil der befragten Teichwirte habe die Bewirtschaftung ihrer Teiche bereits reduziert oder gar aufgegeben, sagte Kreil weiter. "Diese Entwicklung deckt sich mit dem Bild, das uns auch aus den anderen Landkreisen geschildert wird. Aus meiner Sicht eine Entwicklung, der man umgehend entgegentreten muss." Der Landkreis sieht Handlungsbedarf. "Die Fischerei ist ein wertvoller Teil unserer Kultur und unserer Heimat", sagte Landrat Peter Berek (CSU). "Artenschutz ist wichtig und richtig, darf aber nicht zur Vernichtung der Fischerei und Teichwirtschaft in der Region führen."

Der Fischotter ist eine geschützte Art. Er gilt nach Angaben des Bund Naturschutz in weiten Teilen Deutschlands als ausgerottet. Im 19. Jahrhundert ist er stark bejagt worden, konnte sich aber im Bayerischen Wald halten. Inzwischen hätten sich in den vergangenen Jahren auch weitere Tiere aus Tschechien oder Thüringen im Nordosten Bayerns angesiedelt. Was die Naturschützer freut, bereitet vielen Teichwirten Sorgen. In der Oberpfalz ist in einem juristischen Streit nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Zug. Er ließ eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zu, das Teichbetreibern das Töten von Fischottern verboten hatte.

Freistaat versucht Interessen auszugleichen

Im März 2020 hatte die Regierung der Oberpfalz zur Eindämmung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Fischotter in drei besonders betroffenen Teichanlagen Ausnahmegenehmigungen zur "Entnahme von jeweils maximal zwei männlichen Fischottern" erlassen. Nach einer Klage des Bundes Naturschutz kassierte das Verwaltungsgericht Regensburg die Ausnahmegenehmigung, weil auch weibliche Fischotter und Jungtiere in die Fallen geraten könnten. Außerdem könnten getötete männliche Fischotter in kurzer Zeit von gebietsfremden Fischottern ersetzt werden. In Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und der Regierung der Oberpfalz beantragte die Landesanwaltschaft Bayern beim VGH erfolgreich Berufung, so dass das Verfahren jetzt in die nächste Instanz geht.

Mit einem Managementplan will der Freistaat die verschiedenen Interessen austarieren. Bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) arbeiten beispielsweise Fischotterberater, die Teichwirte über Schutzmöglichkeiten wie Zäune informieren und durch Fischotter entstandene Schäden begutachten. Innerhalb weniger Jahre habe der Fischotter die Karpfenregionen der Oberpfalz und Oberfrankens besiedelt, hieß es Anfang des Jahres bei der LfL.

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