Bundesgerichtshof:Freispruch nach Sterbehilfe

Der Bundesgerichtshof hat eine Frau aus Sachsen-Anhalt, die ihrem schwer kranken Mann beim Sterben half, vom Vorwurf der Tötung freigesprochen. Die Angeklagte habe sich unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht, urteilte das Gericht laut einer Mitteilung vom Donnerstag. "Das Verhalten der Angeklagten stellt sich nicht als Tötung ihres Ehemanns durch aktives Tun, sondern als straflose Beihilfe zu dessen Suizid dar", heißt es in der Begründung. Der Mann hatte eine Überdosis Tabletten eingenommen und zudem seine Frau gebeten, ihm eine Überdosis Insulin zu verabreichen, was sie auch tat. Das Landgericht Stendal hatte 2020 die Angeklagte wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

© SZ vom 12.08.2022 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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