Energiewende im Landkreis Ebersberg:52 Windräder für die Kreisstadt?

Energiewende im Landkreis Ebersberg: Blickt man von der Ortschaft Motzenberg nach Süden, sieht man das bislang einzige Windrad des Landkreises. In einigen Jahren könnten sich nördlich des Ortes bis zu 34 davon drehen.

Blickt man von der Ortschaft Motzenberg nach Süden, sieht man das bislang einzige Windrad des Landkreises. In einigen Jahren könnten sich nördlich des Ortes bis zu 34 davon drehen.

(Foto: Christian Endt)

In Ebersberg wird der erste Entwurf für ein Windkraft-Konzept vorgestellt. Noch ist nichts entschieden, aber es zeigt sich bereits, das Potenzial ist groß.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die Kreisstadt hat enormes Potenzial für die Nutzung von Windkraft. Das geht aus einem nun vorgestellten ersten Entwurf für ein sogenanntes "Gesamträumliches Konzept" hervor. Untersucht wurde, welche Flächen sich unter welchen Bedingungen zur Aufstellung von Rotoren eignen. Dazu gibt es mehrere Varianten, die großzügigste geht von bis zu 52 Windrädern aus, in der bescheidensten sind immerhin noch 27 Anlagen auf Ebersberger Flur möglich. Welche am Ende zur Grundlage für eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes wird, soll Ende des Jahres der Stadtrat entscheiden. Ohne diese Änderung wären aufgrund der 10-H-Regel gar keine Windräder in Ebersberg möglich.

Die Windgeschwindigkeit in der Kreisstadt ist ausreichend

Im Ferienausschuss stellte nun Stadtplaner Adrian Merdes vom Büro TB Markert die bisherigen Ergebnisse vor. Die Fachleute hatten mehrere Faktoren untersucht, um die Eignung für Windkraftnutzung festzustellen. Als erstes die sogenannte Windhöffigkeit, also vereinfacht gesagt, die durchschnittliche Windstärke über Ebersberg. Diese sei ausreichend, so der Planer, im Schnitt liege sie auf 130 Metern bei 4,7 Meter pro Sekunde, was ziemlich genau dem Wert entspricht, ab dem eine Nutzung wirtschaftlich ist. In den Gebieten, die aus städtebaulicher Sicht für Windräder geeignet sind, ist die Windgeschwindigkeit sogar etwas höher.

Energiewende im Landkreis Ebersberg: Im Umkreis von 440 Metern rund um Wohnhäuser sind Windräder ausgeschlossen.

Im Umkreis von 440 Metern rund um Wohnhäuser sind Windräder ausgeschlossen.

(Foto: Stadt Ebersberg/oh)

Diese Gebiete verorten die Planer vor allem im Norden und Südosten der Stadt. Als komplett ungeeignet für den Bau von Windrädern wurde alle Standorte ausgeschlossen, die weniger als das Zweifache der Höhe eines modernen Windrades - das sind 220 Meter - von Wohnbebauung entfernt oder direkt an Bahntrassen, Fernstraßen und Hochspannungsleitungen liegen. Auch Wasser-, Landschafts- und Naturschutzgebiete - das entspricht im Wesentlichen dem Gebiet rund um die Weiherkette bis zur Gemeindegrenze im Nordwesten- sowie Ausgleichsflächen sollen ausgeschlossen sein.

Energiewende im Landkreis Ebersberg: Orientiert man sich an der TA Lärm, könnten bis zu 52 Windräder rund um Ebersberg gebaut werden.

Orientiert man sich an der TA Lärm, könnten bis zu 52 Windräder rund um Ebersberg gebaut werden.

(Foto: Stadt Ebersberg/oh)

Aus den verbleibenden Flächen haben die Planer dann drei Varianten mit verschiedenen Abständen zur Siedlungsfläche erstellt. Die erste orientiert sich an der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm. Nimmt man diese Verwaltungsvorschrift zum Lärmschutz als Grundlage, ergibt sich eine große Potenzialfläche im Norden Ebersbergs. Diese reicht in Ost-West-Richtung von der Gemeindegrenze nach Steinhöring bis zur Anzinger Straße. Nach Süden endet sie etwa auf Höhe der Kiesgrube an der Schafweide, zwischen den beiden Staatsstraßen und ganz im Osten gibt es jeweils eine Ausbuchtung nach Süden. Hier wären - die üblichen Abstände zwischen den Anlagen vorausgesetzt - bis zu 34 Windräder möglich. 15 weitere sind in dieser Variante ganz im Südosten zwischen Rinding, Englmeng, Traxl und Pollmoos möglich, sowie im Südwesten zwei nördlich und eines südlich von Reitgesing.

Energiewende im Landkreis Ebersberg: Wird der Abstand zu Wohngebäuden auf 3H erhöht, sind noch 44 Anlagen möglich.

Wird der Abstand zu Wohngebäuden auf 3H erhöht, sind noch 44 Anlagen möglich.

(Foto: Stadt Ebersberg/oh)

Variante zwei erhöht den Abstand zur Wohnbebauung auf das Dreifache der Windradhöhe, also 660 Meter. Für das Gebiet im Norden an den Staatsstraßen hätte dies keine Auswirkungen, dort wären weiterhin vier Windräder östlich der Anzinger sowie je 15 westlich und östlich der Hohenlindener Straße möglich. Im Südosten fielen dagegen sechs Anlagen weg, im Südwesten wäre nur noch eine möglich. Die mit Platz für 27 insgesamt Windräder restriktivste Planung geht von einem Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung aus. Dadurch verbliebe ein Windrad östlich der Anzinger Straße, acht wären es zwischen den beiden Staatsstraßen und 14 östlich der Hohenlindener Straße. Im Süden wäre nur noch ein kleiner Streifen östlich von Pollmoos übrig, mit Platz für drei Windräder, im Westen könnte weiterhin südlich von Reitgesing eines gebaut werden.

Energiewende im Landkreis Ebersberg: Bei einem Abstand von 1000 Metern zum nächsten Wohnhaus gäbe es noch Platz für bis zu 27 Windräder.

Bei einem Abstand von 1000 Metern zum nächsten Wohnhaus gäbe es noch Platz für bis zu 27 Windräder.

(Foto: Stadt Ebersberg/oh)

Der Planer machte auch klar, dass diese Zahlen nur grobe Schätzungen sind. Wie viele Windräder an welchem Standort gebaut werden können, entscheidet sich unter anderem danach, ob und wo es Konflikte mit militärischer und ziviler Luftfahrt gibt - hierzu müssen noch Stellungnahmen eingeholt werden, genau wie vom Betreiber des Wetterradars. Ebenfalls noch nötig ist eine artenschutzrechtliche Prüfung - weshalb Merdes eine der großzügigeren Varianten empfahl: Sollte eine geschützte Art an einem Standort vorkommen, habe man mehr Möglichkeiten zum Ausweichen.

Bis Jahresende soll eine Variante bestimmt sein

Einen Beschluss gab es im Ausschuss noch nicht, den soll erst der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Dezember fällen. Zuvor wollen die Fraktionen zuerst intern, am 13. September dann wieder im Ausschuss über die Varianten beraten. Gewisse Tendenzen waren allerdings schon erkennbar. So sprach sich Hans Hilger (CSU) für die sparsamste Variante aus, allerdings - analog zum Anfang des Jahres beschlossenen Konzept für Freiflächen-Photovoltaik - sollte man "weiche Tabuzonen" definieren. Dort wären Windräder zwar möglich, müssten aber immer im Einzelfall von der Politik quasi freigegeben werden. Dies sei grundsätzlich möglich, so Merdes, aber die Einzelfallentscheidung mache das Konzept sehr uneindeutig.

Mit eventuell negativen Folgen, warnte Christoph Münch (SPD): So könnten Einzel- zu Präzedenzfällen werden für "eine Entwicklung, die wir so nicht wollen". Was man will, da zeigten sich die Fraktionen wieder sehr einig, sind Anlagen mit Ortsbezug, etwa wenn Landwirte sie auf ihrem Grund errichten, oder sich Bürger beteiligen können - oder gleich die Stadt, wie Susanne Schmidberger (Grüne) anmerkte. Sie regte an, auf den Karten noch einzutragen, wo es kommunale Flächen gibt, "wenn es Gemeindegrund ist, wird es für uns ja besonders interessant".

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