Bundestag:Weniger Sitze - nur wie?

Bundestag: 736 Mitglieder gehören dem Bundestag derzeit an. Angestrebt werden etwa 598.

736 Mitglieder gehören dem Bundestag derzeit an. Angestrebt werden etwa 598.

(Foto: Michael Kappeler/DPA)

Der Bundestag muss kleiner werden, darüber sind sich alle Parteien einig. Eine Kommission soll nun einen Reformvorschlag machen. Doch die Positionen sind festgefahren.

Von Boris Herrmann und Paul-Anton Krüger, Berlin

Die Ampel-Fraktionen und die Opposition im Bundestag kommen bei der seit Jahren umstrittenen Wahlrechtsreform auf keinen gemeinsamen Nenner. Die dazu eingesetzte Kommission verabschiedete am Dienstag zwar mit großer Mehrheit einen Zwischenbericht. Dieser enthält jedoch sowohl bei der angestrebten Reform zur Verkleinerung des Bundestags wie auch bei einer Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre zahlreiche Sondervoten.

Die Kommissionsmitglieder von CDU/CSU lehnen in dem Zwischenbericht das Modell von SPD, Grünen und FDP für ein neues Wahlrecht ab. Sie plädieren zudem für die Beibehaltung des Wahlalters 18 bei Bundestagswahlen - obwohl inzwischen auch in manchen Bundesländern mit CDU-Führung oder - Regierungsbeteiligung für Landtagswahlen das Alter 16 Jahre gilt.

Laut dem Entwurf für den Zwischenbericht, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, halten die Parteien der Ampel-Koalition, also SPD, Grüne und FDP, an ihrem Vorschlag fest, die Sitze vorrangig nach dem Zweitstimmenergebnis zu verteilen, für das die Wähler ihr Kreuz bei einer Partei machen. Direktmandate, bei denen die Wähler ihre Erststimme für einen Bewerber als Person abgeben, sollen demnach nur mehr in dem Maße vergeben werden, wie es dem Zweitstimmenergebnis entspricht.

CDU und CSU sind jedoch weiterhin strikt gegen diesen Vorschlag. Ansgar Heveling (CDU), der Obmann der Unionsfraktion in der Wahlrechtskommission, sagte der SZ, die Suche nach einem Konsens sei leider ausgeblieben. Das hätten allein die Ampel-Fraktionen zu verantworten. "Das Ergebnis sind Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestages, die aus unserer Sicht klar verfassungswidrig sind", sagte Heveling. Damit ist vor allem der Vorschlag gemeint, wonach in einem Wahlkreis mit der relativen Mehrheit der Stimmen direkt gewählte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen sollen. Falls die Koalition eine solche Regelung beschließen sollte, ist eine Klage gegen das neue Wahlrecht in Karlsruhe denkbar.

Die Union nennt die Vorschläge verfassungswidrig

Die Koalitionsfraktionen argumentieren, dass die Ausgestaltung des Wahlrechts dem Gesetzgeber überlassen ist. Das Bundeswahlgesetz konkretisiere dies nur dahingehend, dass der Bundestag in personalisierter Verhältniswahl gewählt wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass Ausgleichsmandate nur in einem gewissen Umfang mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die Kommission wird nun in den kommenden Monaten weiterberaten. Sie soll ihren Abschlussbericht spätestens bis zum 30. Juni kommenden Jahres vorlegen. Ausgangspunkt für das Einsetzen der Kommission war das stetige Anwachsen des Bundestags bei den vergangenen Wahlen. Mit 736 Abgeordneten ist er momentan so groß wie nie zuvor. Die Normgröße liegt bei 598 Mandaten. In den vergangenen beiden Wahlperioden hatte vor allem die CSU, aber auch die CDU eine wirkliche Reform verhindert.

Der Co-Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, begrüßte zwar, dass nun endlich etwas Ernsthaftes vorliege, was in den Bundestag komme. Aber auch er sagte der SZ: "Ich habe große Zweifel, dass der Umgang mit gewonnenen Direktmandaten verfassungskonform ist."

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