Drogenpolitik:Legalisierung von Cannabis stößt auf Hürden im internationalen Recht

Demonstration für Legalisierung von Cannabis am Brandenburger Tor

Demonstration für Legalisierung von Cannabis am Brandenburger Tor.

(Foto: Christoph Soeder/dpa)

Bundestagsexperten zeigen im Auftrag der Opposition, wo die juristischen Probleme liegen.

Von Thomas Kirchner und Paul-Anton Krüger

Die Diskussion über die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung von Cannabis nimmt Fahrt auf. Ein beträchtliches Hindernis für das Vorhaben sind völker- und europarechtliche Bestimmungen, an die Deutschland gebunden ist. Darauf hat nun der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in Gutachten hingewiesen, die der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger bestellt hatte.

Im Koalitionsvertrag vereinbarten SPD, Grüne und FDP, eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einzuführen. Das wäre eine weitgehende Liberalisierung und ein europaweit bisher einmaliger Schritt, der mehr oder weniger dem Modell in Kanada und einigen US-Bundesstaaten entspricht. Ein Gesetzentwurf ist in Vorbereitung. Noch im Herbst würden, "wenn es gut läuft", Eckpunkte vorgestellt, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach kürzlich.

Was das EU-Recht betrifft, erwähnen die Bundestagsexperten den "Rahmenbeschluss" von 2004. Danach muss jeder Mitgliedstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen, wenn diese vorsätzlichen Handlungen "ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden". Entsprechendes gilt für den Anbau der Cannabispflanze sowie den Kauf oder Besitz von Drogen. Unter den Begriff Drogen falle laut einem UN-Übereinkommen von 1971 auch Cannabis.

Relevant sei auch das "Schengen-Protokoll", ein Zusatz zum Vertrag von Amsterdam. Darin verpflichten sich die Vertragsparteien, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden".

Die luxemburgischen Regierungsparteien (Liberale, Sozialdemokraten, Grüne) hatten im vergangenen Jahr genau wegen dieser Rechtslage in der EU ihren ursprünglichen Plan einer vollständigen Legalisierung aufgegeben. Stattdessen soll in Luxemburg der Anbau von bis zu vier Hanf-Pflanzen für den Eigenbedarf gestattet werden. Konsum und Besitz von Cannabis werden teilweise entkriminalisiert.

"Teufel im Detail"

International sind laut den Bundestagsexperten drei UN-Konventionen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren einschlägig. Darin werden die Staaten angehalten, Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe zu stellen. Sie seien aber auch Ausdruck einer heute vielerorts "als nicht mehr zeitgemäß empfundenen Drogenpolitik", stellt das Gutachten fest.

Man werde die Analyse des Wissenschaftlichen Diensts prüfen und in die Überlegungen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis mit einbeziehen, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Montag. "Die neuen Cannabis-Regelungen müssen rechtssicher sein, das ist keine Frage, und dafür suchen wir derzeit eine Lösung, die mit internationalem und auch mit EU-Recht vereinbar ist."

Die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken sei "gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen hat", erklärte der CSU-Politiker Pilsinger. "Wenn Karl Lauterbach eine in meinen Augen so oder so gesundheitsgefährdende Cannabislegalisierung durchziehen möchte, dann muss er dafür wenigstens eine rechtlich korrekte gesamteuropäische Lösung in Brüssel finden."

Die rechtlichen Probleme sind den Regierungsparteien bekannt. Zum europäischen Recht sagte Lauterbach: "Der Teufel steckt hier im Detail." In einem Gesetzentwurf der Grünen von 2015 wurde bezweifelt, dass EU-Recht einer Cannabis-Legalisierung entgegenstehe. Eine kontrollierte Abgabe könne schließlich als Abgabe mit entsprechender "Berechtigung" gewertet werden, wie sie der Rahmenbeschluss vorsehe. Außerdem sei Zeit genug, um das europäische Recht "anzupassen". Hinsichtlich der völkerrechtlichen Probleme empfehlen die Autoren des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, aus den UN-Konventionen auszutreten und dann mit Vorbehalt wieder einzutreten.

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