Vorwurf Steuerhinterziehung:Anklage in der DFB-Affäre

Vorwurf Steuerhinterziehung: Stephan Osnabrügge war von April 2016 bis März 2022 Schatzmeister des DFB.

Stephan Osnabrügge war von April 2016 bis März 2022 Schatzmeister des DFB.

(Foto: Thomas Böcker/dpa)

Die Staatsanwaltschaft reicht Anklage gegen den früheren DFB-Schatzmeister ein. Der Hintergrund: die Verbuchung von Millionen-Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Länderspielen. Das setzt auch die neue Verbandsspitze unter Druck.

Von Johannes Aumüller und Thomas Kistner, München

Jahre höchster Aufregung hat der Deutsche Fußball-Bund hinter sich. Eine veritable Skandal-Ära, in der die Präsidenten kamen und gingen - und in der Strafermittler immer öfter auf DFB-Spitzenleute schauen mussten. Seit der Kür von Bernd Neuendorf, 61, zum neuen Präsidenten beim Bundestag im März übt sich der Verband nun in der Erzählung, man habe endlich in ruhige Fahrwasser gefunden. Mit dieser Ruhe ist es vorbei. Hinter den Kulissen erhitzen Altlasten die Gemüter, und jetzt holt die erste von mehreren Affären den DFB auf gravierende Weise ein. Das zeigt: Was sportpolitisch per Führungswechsel abgehakt werden sollte, steht juristisch erst vor der Aufklärung.

Beim Landgericht Frankfurt liegt nach SZ-Informationen eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den früheren DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge, 51, wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung vor. Die Strafermittler gingen seit Herbst 2020 dem Vorwurf nach, dass der DFB seine Einnahmen aus der Bandenwerbung von Länderspielen nicht ordnungsgemäß versteuert habe. Nun bestätigt das Landgericht, dass eine Anklage anhängig sei. Osnabrügge sagte der SZ am Freitag, er bitte um Verständnis, "dass das Verteidigungsvorbringen ausschließlich gegenüber den damit befassten Stellen erfolgt". Seit Beginn der Ermittlungen hat er die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Der Arbeitsrechtler Osnabrügge war von April 2016 bis März 2022 Schatzmeister des DFB. Nach internen Grabenkriegen, in denen es insbesondere um einen ominösen Beratervertrag mit einem Kommunikationsberater ging, trat er beim Bundestag im Frühjahr nicht mehr zur Wahl an. Osnabrügge stand fest im Lager um den Vizepräsidenten und Dreifach-Interimschef Rainer Koch; der seinerzeit allmächtige Strippenzieher wurde im März überraschend nicht wiedergewählt. Dritter in diesem Bunde war (bis zum forcierten Ausscheiden im Sommer 2021) Ex-Generalsekretär Friedrich Curtius, der die Zusammenarbeit mit dem Medienagenten auf den Weg gebracht hatte. Seit einem halben Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen dieses Beratervertrages.

Ursprünglich richtete sich das Verfahren gegen sechs DFB-Verantwortliche

Der jetzt beim Landgericht anhängige Steuerfall hat mit all dem nichts zu tun. In dieser Causa ermittelte die Staatsanwaltschaft, weil der DFB für die Jahre 2014/15 insgesamt 4,7 Millionen Euro hinterzogen haben soll. Zunächst richtete sich das Verfahren gegen sechs frühere DFB-Funktionäre, die damals Verantwortung trugen: darunter neben Osnabrügge, der die Steuererklärung für 2015 mitunterzeichnet hatte, auch Curtius und Koch sowie Reinhard Grindel (Schatzmeister und Präsident von 2013 - 2019). Alle Beschuldigten beteuerten stets ihre Unschuld, der DFB verteidigte die steuerliche Handhabung als korrekt. Fünf Verfahren wurden eingestellt, zuletzt im Frühsommer die gegen Grindel und Curtius gegen Zahlung einer Geldauflage.

Im Kern geht es um die Verbuchung der Millionen-Erlöse aus einem Vertrag, den der DFB im Dezember 2013 mit der Sportagentur Infront abgeschlossen hatte - und mit dem er der Schweizer Firma die Vermarktung der Bandenwerbung bei Länderspielen überließ. Der DFB ist ja trotz seiner Millionengeschäfte ein steuerliches Zwitterwesen: Ein Teil der Einnahmen fällt in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der steuerpflichtig ist, der andere in die steuerfreie Vermögensverwaltung. In letzteren Bereich hatte der DFB auch Einnahmen aus der Bandenwerbung gepackt. Die Ermittler hingegen hielten diese Erlöse für klar steuerpflichtig - denn: Der Zwischenhändler Infront konnte gar nicht völlig frei entscheiden, welche Firmen in den Stadien werben dürfen. Vielmehr habe der Rechte-Pächter gewisse Vorgaben des Verbandes beachten müssen: Insbesondere Marktrivalen von Sponsoren der DFB-Nationalmannschaft sollten nicht zum Zuge kommen.

Pikant ist dabei auch, dass dem DFB das Verbuchungsproblem grundsätzlich schon über viele Jahre bekannt war. Bereits vor Abschluss des Infront-Vertrages im Jahr 2013 hatte der zuständige Steuerreferent per Vermerk festgehalten, dass für die Finanzprüfer die Banden-Erlöse vollständig dem steuerpflichtigen Bereich zuzuordnen seien. Doch die Mahnung wurde ignoriert.

Im März 2019 zahlte der DFB die angemahnten Millionen nach - aber das hilft nach Ansicht der Ermittler nichts

2018 erfolgte eine weitere, äußerst schwerwiegende Warnung. Der damalige Finanzchef und Compliance-Beauftragte Ulrich Bergmoser wies in einem brisanten 34-seitigen Mängelreport auf hohe steuerliche Risiken hin; explizit auch auf die Konstruktion des Infront-Vertrages. In der Tat stellte der DFB die Verbuchungstechnik für folgende Steuererklärungen um, 2016 wurde entsprechend angelegt - und zahlte dann noch später, im März 2019, die angemahnten 4,7 Millionen Euro für die Jahre 2014/15 nach.

Der DFB meinte stets, alles sei letztlich sauber gelaufen. Die Strafbehörden sehen das offenkundig anders - und in der Salami-Taktik des DFB wohl eine Art Schuldeingeständnis. Denn: Dass ein Jahre später mit dem Fiskus abgeschlossener Deal nicht die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ursprungstäter beseitige, das hielt die Staatsanwaltschaft schon im Oktober 2020 per Statement fest.

Das Steuer-Thema betrifft nicht nur Osnabrügge und andere Altfunktionäre, sondern auch diejenigen, die jetzt in Verantwortung sind. Neuendorf kam mit starker Unterstützung des Koch-Lagers ins Amt, bisher hat er sich, trotz schwebender und drohender Verfahren, nie klar von den Vorgängern und deren dubioser Amtszeit distanziert. Auch deshalb wird der Umgang mit den juristischen Folgen zur Nagelprobe. Eine sportpolitische Mithaftung kann sich im angeblich runderneuerten DFB niemand leisten.

Die Banden-Einnahmen sind nicht das einzige Steuerthema, das den Verband beschäftigt

Auch kann es den Verband finanziell noch einmal treffen: Die Bandenwerbung ist nicht das einzige Steuerthema, das den DFB bis heute verfolgt. Die Staatsanwaltschaft geht etwa der Frage nach, wie der DFB über Jahre die Sachleistungen seines Großsponsors Adidas verbucht hatte. Im schlimmsten Fall droht eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit. So, wie schon vor Jahren im Zuge der WM-2006-Affäre, als der Verband fast 20 Millionen Euro nachzahlen musste.

Der DFB gab auf Anfrage am Freitag kein Statement ab. Kam das Szenario so überraschend? Intern wird jedenfalls mit der baldigen Trennung von Mitarbeitern gerechnet.

Ob beim Landgericht Frankfurt das Verfahren gegen Osnabrügge eröffnet wird, entscheidet nach SZ-Informationen nun just die Kammer, bei der auch der Sommermärchen-Prozess liegt. Hier verfügte schon vor mehr als drei Jahren die nächsthöhere Instanz, dass entgegen der Sichtweise des Landgerichts die Anklage gegen drei frühere DFB-Funktionäre zuzulassen sei. Und vor zweieinhalb Jahren wurde in der Schweiz ein Prozess rund um diese WM-Millionen, dessen Ergebnis auch für das deutsche Verfahren relevant ist, wegen Verjährung eingestellt.

Zu einer Hauptverhandlung vor dem LG Frankfurt kam es aber bis heute nicht. Zuletzt hieß es, die Kammer warte auf ein zu Jahresbeginn angefragtes Bestätigungsschreiben aus der Schweiz, dass die damalige Einstellung rechtskräftig sei. Auch dieses liegt nun vor. Vielleicht ist es an der Zeit, die DFB-Themen in Angriff zu nehmen.

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