Öffentliche-Rechtliche:Rechtswidrig übernommen

Öffentliche-Rechtliche: Axel-Springer-Hochhaus in Berlin, die Zentrale von "Bild".

Axel-Springer-Hochhaus in Berlin, die Zentrale von "Bild".

(Foto: Christoph Soeder/dpa)

Streit um Wahlabend: ARD setzt sich auch in der Berufung gegen Bild-TV durch.

Im Streit zwischen ARD und Bild-TV um Urheberrechte gibt es ein weiteres Urteil. Das Kammergericht Berlin entschied, dass die Übernahme von Bildmaterial der ARD am Abend der Bundestagswahl im September 2021 urheberrechtswidrig war. Damit bestätigte das Kammergericht eine Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Dezember.

Die ARD teilt dazu mit: "In der Berufungsverhandlung bekräftigten die Richter: Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen sei rechtswidrig gewesen." Beide Live-Übernahmen im Fernsehsender des Medienkonzerns Axel Springer seien ohne jegliche Vorabsprachen mit der ARD erfolgt. Anders als das Landgericht habe das Kammergericht darüber hinaus auch die Übernahme eines Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak für unzulässig erklärt, so die ARD.

Das Gericht leiste "unangemessene Schützenhilfe", kritisiert Axel Springer

Ein Sprecher von Axel Springer bewertet die Entscheidung gänzlich anders: "Wir freuen uns, dass das Kammergericht Berlin in seinem Urteil bestätigt hat, dass die Übernahme eines ARD-Interviews mit dem damaligen Generalsekretär der CDU von Bild-TV in der Wahlnacht kein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt." Nicht nachvollziehen könne man dagegen die Auffassung des Kammergerichts, dass die Übernahme des ganzen Interviews unverhältnismäßig sei. Man prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln.

Weiter heißt es: Mit dieser Entscheidung leiste das Gericht gerade angesichts der aktuellen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk "eine unangemessene Schützenhilfe für einen dominierenden exklusiven Erstzugriff" der beitragsfinanzierten Sender auf Politik und Politiker, insbesondere an Wahlabenden.

Neben der ARD führte auch das ZDF einen Rechtsstreit mit Bild-TV. Das Landgericht Köln entschied bereits im November: Auch die Live-Übertragung von Teilen der Wahlsendung Berliner Runde bei Bild-TV verstieß gegen das Urheberrecht.

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