Ausbildung:Dem Gesetz und Gewissen verpflichtet

Rechtspfleger arbeiten bei Gerichten und in der Justizverwaltung. Die Anforderungen an Bewerber sind sehr hoch, die Berufsaussichten gut.

In Gesetzestexten kennt sich Andreas Grenz aus. Richter, Notar oder Rechtsanwalt möchte er allerdings nicht werden. Das Ziel des 27-Jährigen ist der Beruf des Rechtspflegers. "Ich habe mich schon während des Abiturs für Wirtschafts- und Verwaltungsrecht interessiert", sagt Grenz.

Rechtspfleger

Rechtspfleger treffen eigenständig juristische Entscheidungen

Heute studiert er an der Fachhochschule für Rechtspflege im Schwetzingen und steht kurz vor dem Examen. Grenz gefällt an seinem zukünftigen Beruf vor allem, dass er selbstständig und fachlich unabhängig arbeiten kann.

"Der Rechtspfleger ist neben dem Richter das zweite Organ der Rechtspflege", erklärt Mario Blödtner, stellvertretender Vorsitzender des Bundes deutscher Rechtspfleger (BdR) in Düsseldorf. "Wie der Richter arbeitet er sachlich unabhängig und ist nur dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet." Das bedeute, dass der Rechtspfleger eigenständig juristische Entscheidungen trifft. Er bearbeitet etwa Anträge auf Änderungen im Grundbuch oder stellt Erbscheine aus. Auch für Vereins- und Handelsregistersachen sowie Kostenfestsetzungsverfahren ist er zuständig.

Voller Lehrplan

Oft arbeitet auch mit dem Richter zusammen. "Der Rechtspfleger ist aber kein Hilfsarbeiter des Richters", stellt Heike Romeike klar. Heike Romeike ist stellvertretende Geschäftsleiterin der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel. Insgesamt sieben dieser Fachhochschulen gibt es in Deutschland. Wichtige Fächer in dem dreijährigen Studium sind etwa Grundbuchrecht, Erbrecht und Familienrecht.

"Der Rechtspfleger klappert in seiner Ausbildung fast alle juristischen Fachbereiche ab", so Heike Romeike. Andreas Grenz weiß das nur zu gut. Zählt er Nebenfächer wie Steuerrecht und Betriebswirtschaftslehre mit, umfasst sein Lehrplan insgesamt 21 Fächer.

Harte Auswahl

Einen Ausbildungsplatz zu bekommen, ist nicht so einfach. Jährlich werden nur so viele Rechtspfleger ausgebildet, wie in den Ruhestand gehen. In Nordrhein-Westfalen etwa treten dieses Jahr nur 25 Teilnehmer die Ausbildung an.

Die Anforderungen an Bewerber sind hoch. Die allgemeine oder die Fachhochschulreife ist Bedingung. "Die Note sollte im sehr guten Bereich liegen, sonst sind die Chancen schlecht", ergänzt Mario Blödtner. Es habe Jahre gegeben, in denen die Bewerberliste bei einem Zeugnisdurchschnitt von 1,5 geschlossen wurde. Bewerber müssen zwischen 18 und 27 Jahren alt sein und ein makelloses polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.

Gute Berufsaussichten

Dirk Vester hat am Amtsgericht Bielefeld vor allem mit Konkursverfahren zu tun. Seiner Ansicht nach sollten Rechtspfleger flexibel und kommunikativ sein. Schließlich arbeiteten sie auch in der Öffentlichkeit. "Zu einer Verfahrensaufnahme kommen unter Umständen um die 20 Leute. Da muss ich sicher auftreten und moderieren können." Der größte Teil seiner Arbeit ist aber das Aktenstudium. "Es ist wichtig, sich schnell in neue Themen einarbeiten zu können."

Wer einen der begehrten Ausbildungsplätze ergattert, hat gute Berufsaussichten. Rechtspfleger arbeiten bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung. Nach einigen Jahren Berufspraxis bieten sich ihnen auch Karrierechancen als Amtsanwalt. Manche bilden sich im Jurastudium weiter zum Volljuristen. In der Ausbildung verdienen Rechtspfleger monatlich rund 1600 Mark brutto. Später ist laut der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg ein Gehalt von bis zu 7500 Mark brutto möglich. Rechtspfleger sind Bedienstete der Bundesländer und damit Beamte.

Quelle: dpa

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