Amtsgericht Starnberg:Rabiate Familienfehde

Angeklagter soll seinen Onkel mit Faustschlägen niedergestreckt und verletzt haben.

Von Christian Deussing, Wörthsee

Gegenseitige Schikanen und Streitereien um Besitz und Erbe in einer Familie hatten zu einem gerichtlich erwirkten Kontaktverbot bei zwei älteren Geschwistern geführt, deren Anwesen sich auf dem selben Grundstück in Wörthsee befinden. An einem Abend im Januar 2021 eskalierte dann aber die Situation: Der 77-jährige Bruder soll um das Haus seiner älteren Schwester geschlichen sein und wie ein Verrückter an deren Jalousien und Fenster getrommelt haben. Die verängstige Frau hatte daraufhin ihren Sohn verständigt, der laut Anklage seinen Onkel dann mit der rechten Faust ins Gesicht und auf den Oberkörper schlug, zu Boden brachte und ihm mit dem Ellenbogen in die Wirbelsäule stieß.

Bei der Attacke erlitt der Rentner eine Platzwunde und einen Bluterguss an der rechten Hand. Der 47-jährige Neffe erhielt wegen vorsätzlicher Körperverletzung einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu 50 Euro (6000 Euro), gegen den er jedoch Einspruch erhob.

Sein Onkel sei eine "tickende Zeitbombe" und habe schon mit einer Axt vor dessen Schwester gestanden und ihr gedroht, den Kopf abzuschlagen. Der Angeklagte berichtete auch davon, dass seine Mutter als "Hure" und er selbst als "Drecksau" beleidigt worden seien und der Onkel angekündigt habe, das Haus seiner Schwester anzuzünden. "Und nach mir schlug er schon mit einem Besenstiel und drohte, mir ein Messer in den Rücken zu stechen."

Zu den Vorwürfen der Anklage erklärte der Münchner, dass er nur versucht habe, den alkoholisierten und hochaggressiven Onkel unter Kontrolle zu bringen, der dabei "relativ unsanft gefallen" sei. Er habe sich auf ihn draufgesetzt und seine Mutter aufgefordert, die Polizei zu holen, erzählte der Angeklagte außerdem.

"Die wollen mich kalt machen und um meinen Besitz bringen", behauptet der Onkel

Im Prozess wurde auch das verletzte Opfer vernommen. Die Attacke sei damals eine geplante Tat gewesen, als er beim Haus der Schwester nach seinen vier Katzen gesucht habe. Dort sei ihm aufgelauert worden, behauptete der Rentner und erregte sich: "Die drangsalieren mich, wollen mich kalt machen und um meinen Besitz bringen." Zudem betonte er, seinen Neffen nie bedroht zu haben. Er selbst werde als gewalttätiger und böser Mann dargestellt, werde jedoch selbst geschlagen, empörte sich der Senior mit lauter und weinerlicher Stimme in der Verhandlung. Dabei wurde auch die "Zuparkerei" der Einfahrt zum Anwesen der Schwester angesprochen, was der Rentner als "Riesentheater" der Gegenseite abtat.

Der angeklagte Kontrahent hatte zuvor erwähnt, dass man sich wegen dieses Problems leider 150 Meter weiter mit einem anderen Parkplatz behelfen müsse. Am Ende schlug das Gericht der Staatsanwältin und dem Verteidiger vor, das Verfahren gegen eine Auflage von 2500 Euro einzustellen. Der Angeklagte stimmte zu, denn somit ist er nicht vorbestraft.

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