Amtsgericht Starnberg:Nachbarn zu Boden geschubst und mit Wasser übergossen

Mann attackiert Gautinger Rentner auf seiner Terrasse und kassiert Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Von Christian Deussing, Gauting

Bei einem Streit wegen eines Blumenkübels, der vor einer benachbarten Terrasse abgestellt worden war, ist ein Gautinger Rentner im Sommer 2021 verletzt worden. Seine Nachbarin hatte an dem Juniabend ihren Ex-Partner zu Besuch, der den Senior laut Strafbefehl zweimal zu Boden geschubst haben soll. Das Opfer prellte sich beim Sturz auf seiner Terrasse eine Rippe und zog sich blaue Flecken zu. Der beschuldigte Mann war zuvor von dem älteren Nachbarn beleidigt worden. Der Angeklagte bestritt die Attacken im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht, das zu dem Vorfall jedoch ein Beweisvideo zeigte.

Der gelernte Metzger widersprach dem Strafbefehl der vorsätzlichen Körperverletzung und weigerte sich, deswegen 2400 Euro zu zahlen. Der 54-Jährige fühlt sich von der Justiz ungerecht behandelt. Er behauptete, den Nachbarn weder geschubst noch geschlagen zu haben. Und er führte an, dass es zwischen seiner einstigen Gefährtin und dem Rentnerehepaar wegen Katzenärgers und sonstiger Dinge schon länger Streit gebe. Er habe an dem Tag lediglich den Pflanzenbottich hinübergetragen, erzählte der Angeklagte in der Verhandlung.

Doch als er mit seiner Ex-Freundin abends auf der Terrasse gesessen habe, hätten ihn die Nachbarn mit den Worten "Arschloch, Hurensohn und asoziales Drecksgesindel" beleidigt. Diese Provokationen hätten ihn so erbost, dass er "zur Reinigung" einen Eimer Wasser über die andere Terrasse gegossen habe. Der Rentner sei dann mit einer Gießkanne auf ihn losgegangen und habe ihn am Arm getroffen. Die handgreifliche Kontroverse hatte die Ehefrau des 69-jährigen Rentners mit ihrem Handy aufgenommen. Darauf ist dokumentiert, wie der Angeklagte den hageren Mann in ein Gestühl schubst und mit der Gießkanne Wasser über seinen Kopf ausschüttet. Der Gautinger stand auf, landete aber nach einem zweiten Schubser erneut auf dem nassen Boden.

Auch Mitbewohner sollen mit dem Ehepaar im Clinch liegen

Der Rentner gab die Beleidigungen zu. Doch der Pflanzenkübel gehöre ihm gar nicht. Zudem behauptete er, dass seine Nachbarin den Angeklagten beauftragt habe, "ihn niederzuprügeln". Dem widersprach die 56-jährige Nachbarin; sie bezichtigte wiederum das Rentnerpaar, "auf hinterhältige Art ihre Katze vergiftet" zu haben. Es gebe auch andere Mitbewohner, die Stress mit diesen Eheleuten hätten, und sich über sie bei der Hausverwaltung beschwerten, berichtete die Zeugin. Diese Mieter meinten wohl, dass sie sich alles erlauben dürften, ärgerte sich die Frau.

Die Staatsanwältin ging darauf nicht ein. Sie beantragte einen Strafbefehl von 1400 Euro, weil die Beleidigungen keinen tätlichen Angriff rechtfertigt hätten. Der Richter sprach von einer aufgeheizten Situation und einem angespannten nachbarschaftlichen Verhältnis. Die Geldstrafe wurde auf 800 Euro reduziert, was der Angeklagte akzeptierte.

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