Urteil in Terrorprozess:Münchner wollte Söldnertruppe für den Jemen aufbauen

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Er galt als Experte für Sicherheitspolitik im Nahen Osten: Ehemaliges CSU-Mitglied nach Geständnis in Stuttgart-Stammheim zu Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein 53 Jahre alter Münchner ist am Montag in Stuttgart wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Soldat, der sowohl bei der Bundeswehr als auch bei der Münchner CSU in der Vergangenheit Vorträge zur Sicherheitspolitik gehalten hatte, hatte zusammen mit einem Kumpan im seit Jahren tobenden Bürgerkrieg im Jemen mitmischen und dabei groß abkassieren wollen. Für die gescheiterten Pläne zum Aufbau einer Söldnertruppe sind die beiden Männer am Montag in Stuttgart zu Haftstrafen von 14 und 18 Monaten verurteilt worden. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Der Ideengeber und sein langjähriger Freund verfolgten nach eigenen Angaben und aus Sicht des Gerichts ein naiv anmutendes Ziel: Mit einer bis zu 150 Mann starken Gruppe aus früheren oder auch noch aktiven Soldaten hatten sie gehofft, den Frieden in dem zerrissenen südarabischen Land erzwingen zu können. Doch Achim A. und sein Mittäter seien "auf ganzer Linie erfolglos geblieben", bilanzierte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats. "Die Angeklagten haben überhaupt nichts erreicht." Sie hätten jedoch den Tod unbeteiligter Menschen in Kauf genommen, wie aus Chatverläufen und Zeugenaussagen hervorgegangen sei. Es gab Pläne, Gebiete im Jemen auszuhungern oder von der Wasserversorgung abzuschneiden.

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Die Bundesanwaltschaft stellte das Urteil als gewichtig heraus. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass sich Deutsche strafbar machten, wenn sie sich an militärischen Kämpfen im Ausland beteiligten, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft nach der Entscheidung. Die beiden vor vielen Jahren aus der Bundeswehr ausgeschiedenen Männer waren vor zwei Jahren im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und in München festgenommen worden, die Vorwürfe haben sie umfassend eingeräumt. Das Urteil ist rechtskräftig, weil sowohl Bundesanwaltschaft als auch Verteidigung auf eine Revision verzichteten.

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