Jugendschöffengericht Starnberg:Mann sammelt Bilder und Videos sexuell schwer missbrauchter Kinder

21-jähriger Stuent aus Gauting wird zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt: Er muss sich therapieren lassen.

Von Christian Deussing und sihe, Starnberg

Um sich sexuell zu erregen, hat ein seinerzeit 19-jähriger Gautinger im Internet kinderpornografische Texte, Bilder und Videos über einen Code heruntergeladen und auch in Gruppenchats gestellt. Die Ermittler kamen dem jungen Mann vor etwa 18 Monaten auf die Spur und entdeckten nach einer Durchsuchung seines Computers, Laptops und Handys 847 kinderpornografische Fotos und 337 Videos, auf denen auch gefesselte Mädchen sexuell missbraucht werden. Der mittlerweile 21 Jahre alte Angeklagte gab die Taten vor dem Starnberger Jugenschöffengericht zu. Er wurde zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und muss 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen, der gegen sexuelle Gewalt im Netz kämpft. Zudem hat der Student 60 Stunden soziale Dienste abzuleisten und muss sich speziellen Therapien unterziehen.

"Ich bereue diese Taten und habe mich davon losgesagt", erklärte der geständige Angeklagte im Prozess. Mit 16 Jahren sei er auf kinderpornografische Bilder und Filme gestoßen. Sie hätten ihn angezogen und er sei dabei hängengeblieben, sagte der Gautinger, dem eine Reifeverzögerung attestiert wurde. Der Jugendgerichtshelfer erläuterte dazu, dass der Angeklagte "deutliche Entwicklungsverzögerungen" aufzeige und frühkindlicher Autismus nicht auszuschließen sei. Daraus resultiere auch die Frage, inwieweit der Beschuldigte der Empathie fähig oder ein unterkühlt rationaler Mensch sei. Der Pädagoge hielt es jedenfalls für unabdingbar, dass der 21-Jährige seine begonnene Therapie verlässlich weiterführe.

Der Angeklagte benötigt dringend psychotherapeutische Hilfe

Das verlangte auch der Staatsanwalt. Er fordert aber nicht nur eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe, sondern als "Warnschuss" auch einen zweiwöchigen Arrest. Denn er sehe beim Angeklagten "schädliche Neigungen", weil in den kinderpornografischen Dateien vor allem schwerer sexueller Missbrauch dargestellt werde - und das in großer Anzahl. Auch der Verteidiger sprach von erheblichen Straftaten, verneinte aber eine "schädliche Neigung". Sein Mandant benötige jetzt für die nächsten Jahre psychotherapeutische Hilfe, sagte der Anwalt.

Diese Behandlungen wurden nun gerichtlich angeordnet. Richter Ralf Jehle forderte den Angeklagten zudem auf, sich mit dem Leid der Opfer auseinanderzusetzen, das von einer "moralisch unterirdischen Industrie am Laufen gehalten" werde. Zumindest damals habe er diesen moralischen Abgründen ziemlich gleichgültig gegenüber gestanden, konstatierte der Richter, der dem Gautinger dennoch die Chance gab, sein Verhalten gravierend zu ändern.

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