"Schlichte Racheaktionen":PKK-Sympathisant muss ins Gefängnis

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Als Gebietsleiter für Bayern hat Mirza B. in Deutschland Spenden für die Guerilla-Aktionen der PKK gesammelt. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt ihn das Oberlandesgericht zu drei Jahren Haft.

Von Susi Wimmer

Gut eineinhalb Stunden nahm sich der Vorsitzende Richter Michael Höhne Zeit, um ein möglichst ausgewogenes Bild vom Jahrzehnte langen Konflikt zwischen dem kurdischen Volk und den türkischen Machthabern zu zeichnen, von den Autonomiebestrebungen des "größten Volkes ohne eigenen Staat", aber am Ende fand er für den dauergrinsenden Angeklagten Mirza B. sehr klare Worte: Der 36-jährige Kurde habe als Gebietsleiter Bayern für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland Spenden gesammelt und damit eine Organisation unterstützt, "die gezielt die Tötung von Sicherheitskräften, aber auch von Zivilpersonen" vorantreibe. Wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilte der 7. Strafsenat am Oberlandesgericht in München Mirza B. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Seit Mai dieses Jahres verhandelte der Staatsschutz-Senat am Oberlandesgericht gegen den gebürtigen Kurden Mirza B. Der hatte an allen Verhandlungstagen zu den Anklagepunkten geschwiegen. Lediglich als es um seine persönlichen Verhältnisse ging und in seinem letzten Wort hatte sich B. ausführlich geäußert, und nach Ansicht des Gerichts seine Identifikation mit den Zielen und Aktionen der PKK offenbart, "und seine Radikalisierung".

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Deutschland solle sich schämen, so zitiert das Gericht seine Worte, es sei ein Skandal, dass er, der für die Grundrechte der Kurden kämpfe, inhaftiert werde. Der Vorsitzende Höhne hielt ihm entgegen, dass die Anschläge der PKK und ihrer Ableger "von keiner Rechtsordnung gebilligt werden". Wer hier lebe, habe das Wertesystem zu akzeptieren, nämlich dass der Schutz des Lebens allerhöchste Priorität einnehme. Mirza B. gehe es nur um "schlichte Racheaktionen: Auge und Auge, Zahn um Zahn".

Der Angeklagte ließ keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennen

Mirza B. wurde in einem kleinen Bergdorf im Südosten der Türkei geboren. Als er sechs Jahre alt war, sei seine Familie von türkischen Sicherheitskräften vertrieben worden. Sein Vater und seine Schwester, so berichtete er, seien zeitweise festgenommen, sein älterer Bruder von Sicherheitskräften getötet worden. 2016 floh B. nach Frankreich und schloss sich der kurdischen Freiheitsbewegung an.

Nach Ansicht des Gerichts wurde er 2020 zum Leiter der PKK Bayern bestellt und war zuständig für München, Nürnberg und Ulm. Mirza B. koordinierte Einsätze und erstattete der Europa-Führung der PKK Bericht. Teilweise nutzt er konspirativ diverse Decknamen für seine Aktionen. Und er verantwortete die jährliche Spendenkampagne für Bayern. Allein in Europa, so der Senat, würden jährlich 20 bis 25 Millionen Euro eingesammelt, um den bewaffneten Kampf zu finanzieren.

"An der terroristischen Ausrichtung der PKK", so Michael Höhne im Urteil, habe sich bis dato nichts geändert. Sie habe die gezielte Tötung von Menschen, auch Zivilisten, nicht aufgegeben, sondern intensiviert. Darüber habe Mirza B. "kein Unrechtsbewusstsein" zu erkennen gegeben. Höhne hielt dem Angeklagten zugute, dass "die gesamte kurdische Misere in seiner Familiengeschichte abgebildet sei".

Dass er von Deutschland aus nun Guerilla-Aktionen der PKK unterstütze und seine Verfolgung als Skandal ansehe, halte der Senat für "unerträglich, ungebührlich und haltlos". Da die Gefahr auch künftiger Straftaten im Raum stehe, werde B. unter Führungsaufsicht gestellt. Das heißt, er bekommt nach seiner Entlassung einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und soll aufgrund seiner schlechten Sozialprognose geführt und überwacht werden.

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