Wer einen Altbau kauft statt in einen Neubau zu investieren, kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen viel Geld, Zeit und Ärger sparen - wenn einige wichtige Punkte beachtet werden. "Wer sich nicht auf Anhieb sicher ist, sollte sich genügend Zeit für mehrere Erkundungen nehmen und nicht zu einer schnellen Kaufentscheidung überreden lassen."
Erste Besichtigung
Schon bei der ersten Hausbesichtigung sollte auf die Bausubstanz und mögliche Schäden geachtet werden. "Sind die nämlich deutlich sichtbar, sollte man besser die Finger vom Objekt lassen oder sich darüber im Klaren sein, dass die Instandsetzung teuer werden kann."
Folgende mögliche Schwachstellen müssten besonders ins Auge gefasst werden:
Im Keller
Feuchte Kelleraußen- oder Innenwände, feuchte Kellerboden
An der Fassade
Risse und undichte Fugen an den Außenwänden
Risse in tragenden Teilen
Putz- und Betonabplatzungen
In der Wohnung
Dünne Wände der Heizkörpernischen => Wärmebrücken
Dünne Wohnungswände => Mangelhafter Wärme- und Schallschutz
Dünne Treppenhauswände => Mangelhafter Brandschutz
Holzschutzmittelbelastung bei Fußböden, Innentüren
Durchgetretene Holzdielen
Schadhafte Holzfußleisten
Schadhafte Fliesen oder Teppichböden
Mangelhafter Trittschallschutz
Schadhafter Wandputz
An Fenster und Türen
Undichte, verzogene Holzfensterrahmen
Verfaulte Holzteile an Fensterflügeln
Einfachverglasung
Schadhafte Fensterbeschläge
Undichte, verzogene Außentüren
Unter dem Dach
Schädlinge im Dach
Morsche Dachgesimse
Schadhafte Dachdeckung
Fehlende Wärmedämmung der Decken im Dachraum
Schadhafte Dachentwässerung
Im Treppenhaus
Durchgetretene Holztreppen
Schadhafte oder fehlende Teile am Treppengeländer
Schädlinge in Holzteilen der Treppen.
Experten sehen besser
Nicht alle diese Schäden seien ohne weiteres sichtbar, ihr Erkennen erfordere oftmals Fachwissen und vor allem viel Erfahrung mit Altbauten. In der Regel seien Laien hier überfordert und sollten altbauerfahrene Baufachleute hinzuziehen. Dafür kämen verschiedene Fachleute in Frage:
Architekten und Bauingenieure verfügen über Kenntnisse zur technischen Erfassung und Bewertung aller Einzelbestandteile des Gebäudes. Sie können weiterhin bei der Planung, Einholen von Genehmigungen, Kostenberechnung und Überwachung von Baumaßnahmen Hilfestellung leisten.
Ein Statiker sollte dann hinzugezogen werden, wenn Anhaltspunkte für eine gefährdete Standsicherheit bestehen oder wenn das Gebäude in tragenden Teilen umgebaut werden soll.
Der Bezirksschornsteinfeger hilft bei der Beurteilung von Lüftungs- und Schornsteinproblemen. Er gibt Hinweise auf den baulichen Zustand von Schornsteinzügen und entscheidet, welche Wärmeerzeuger an welchen Schornstein angeschlossen werden.
Handwerker können oft aus ihrer praktischen Erfahrung zur Beurteilung bautechnischer Sachverhalte beitragen und Lösungen zur Schadensbehebung beisteuern. Ebenso können sie in Form von Leistungsangeboten Kosten für bauliche Maßnahmen benennen. Solche Kostenvoranschläge sind kostenfrei, es sei denn, mit dem Handwerker wurde vorher eine andere Vereinbarung getroffen.
(sueddeutsche.de/ AP)