Argument der Lärmbelästigung:Anwohner wollen Kita-Bau verhindern

Argument der Lärmbelästigung: Ein Betreuerin läuft mit mehreren Kleinkindern über einen Bürgersteig in München. Fällt das Spielen der Kinder unter Lärmbelästigung?

Ein Betreuerin läuft mit mehreren Kleinkindern über einen Bürgersteig in München. Fällt das Spielen der Kinder unter Lärmbelästigung?

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

In Nymphenburg wollen vier Anwohner verhindern, dass auf dem Nachbargrundstück eine Kita errichtet wird. In erster Instanz scheiterten sie mit ihrer Begründung. Doch eine endgültige Entscheidung könnte sich noch lange hinziehen.

Plätze in Kindertagesstätten werden landauf, landab dringend benötigt - doch statt um Kindertoiletten und Klettergerüste müssen sich die Betreiber beim Bau neuer Einrichtungen oftmals erst um einen Anwalt kümmern. Denn Anwohnerinnen und Anwohner versuchen immer wieder auf juristischem Wege, die Errichtung von Krippen, Kindergärten und Horten zu verhindern - meist mit dem Argument des Lärmschutzes. In München versuchen derzeit die Besitzer von zwei Nachbargrundstücken, den Bau einer Kita vor Gericht zu vereiteln. In der ersten Instanz wurde ihnen eine Abfuhr erteilt. Nun hat sich am Dienstag das Oberlandesgericht (OLG) mit den Verhältnissen im Stadtteil Nymphenburg beschäftigt.

Im Grundbuch wird ein lärmerregender Betrieb verboten

Dort will eine Hausverwaltungsgesellschaft ein Grundstück für 25 Jahre an einen privaten Anbieter von Kindertagesstätten vermieten. Die vier Anwohner aber wollen dies nicht akzeptieren und hatten bereits gegen die Baugenehmigung geklagt, bevor es nun auf dem zivilrechtlichen Wege weiterging. Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass die Anwohner auf eine sogenannte Grunddienstbarkeit pochen, wonach auf dem vorgesehenen Grundstück kein belästigender Betrieb errichtet werden darf. Aber ist eine Kita genauso störend wie eine Kneipe? Im konkreten Fall heißt es: "Auf dem Grundstück dürfen weder eine öffentliche Tankstelle noch eine Gastwirtschaft noch ein sonstiger lärmerregender oder belästigender Betrieb errichtet werden."

Kinderlärm gilt mittlerweile als "sozialadäquat"

Allerdings werden die Geräusche von Kindern von den Gerichten inzwischen fast immer als zu tolerierend eingestuft. "Kinderlärm ist sozialadäquat, mit dieser Begründung werden die Klagen fast immer zurückgewiesen, außer es ist etwas ganz Extremes", erläuterte Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag. In geschätzt 90 Prozent der Fälle gewinnen Träger entsprechende Prozesse. Dies liegt dies an einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Nun gelten Kindergeräusche von Spielplätzen oder Kitas nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkungen. Auch das Landgericht München I hatte im vorliegenden Fall entschieden, dass die Grunddienstbarkeit der Kita nicht entgegensteht. Denn um auf der sicheren Seite zu sein, hatte die Hausverwaltungsgesellschaft eine Feststellungsklage erhoben. Gegen diese Entscheidung waren die Nachbarn in die nächste Instanz gezogen.

Das OLG hat den Fall nun an einen Güterichter verwiesen

Dort fiel am Dienstag jedoch noch kein weiteres Urteil: "Die Sache wurde an einen Güterichter verwiesen", berichtete ein OLG-Sprecher. "Diese Richter betreuen das Verfahren nicht, sondern versuchen wie bei einer privaten Mediation, die Interessen der Parteien zu ermitteln und mit den Parteien zu besprechen, wie man das Ganze gütlich beilegen könnte." Einigen sich die Parteien vor dem Güterichter, ist der Vergleich genauso bindend, als wenn sie ihn vor Gericht geschlossen hätten. Der Vorteil bei einer Einigung: Der Betreiber könnte mit dem Bau beginnen, ohne sich vor weiteren zeitfressenden Klagen etwa gegen die Bau- oder Betriebsgenehmigung fürchten zu müssen. Gibt es keine Einigung, landet der Streit wieder beim zuständigen OLG-Senat, der dann ein Urteil sprechen wird.

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