Kernenergie:Bund kann Frist für Endlager-Standort nicht einhalten

Kernenergie: Castor-Behälter mit verbrauchten Brennstäben im Zwischenlager Gundremmingen - hier aber sollen sie nicht ewig stehen bleiben.

Castor-Behälter mit verbrauchten Brennstäben im Zwischenlager Gundremmingen - hier aber sollen sie nicht ewig stehen bleiben.

(Foto: Stefan Puchner/dpa)

Wo soll der radioaktive Atommüll hin? Die Suche nach einem Ort gestaltet sich zäh. Nun räumt das Umweltministerium ein: Bis zum im Gesetz festgeschriebenen Datum, dem Jahr 2031, wird es nichts.

Die Suche nach einem Endlager für den deutschen Atommüll wird sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums über das angestrebte Datum 2031 hinaus verzögern. Wie das Ministerium erklärte, kann das Verfahren "unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit nicht bis zum Jahr 2031 abgeschlossen werden".

Bislang wollte Deutschland bis dahin den Standort für die Entsorgung seiner hochradioaktiven Abfälle festgelegt haben. Die Ostsee-Zeitung hatte bereits vor einigen Tagen unter Berufung auf das Bundesamt für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (BASE) über Verzögerungen im Zeitplan berichtet. Dies hat das zuständige Ministerium von Steffi Lemke (Grüne) nun der Nachrichtenagentur dpa bestätigt.

Es stützt sich dabei auf ein Papier der mit der Endlagersuche betrauten Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH. Darin würden "erstmals unter Berücksichtigung von Terminrisiken und Beschleunigungspotenzialen Zeitkorridore für sämtliche Phasen des Standortauswahlverfahrens dargestellt", hieß es. Dem Grundsatz der bestmöglichen Sicherheit hätten sich auch Zeitvorgaben unterzuordnen, schlussfolgert das Umweltministerium.

Die Suche nach einem Endlager für den in Deutschland angefallenen hochradioaktiven Müll gestaltet sich seit Jahren schwierig. Trotz zäher Verfahren sollte bis 2031 ein Standort feststehen, dieses Datum ist im sogenannten Standortauswahlgesetz auch explizit festgehalten. Von 2050 an sollte das Endlager in Betrieb genommen werden.

Zur Verzögerung teilte das BASE, das in Deutschland die Endlagersuche beaufsichtigt, auf Anfrage mit: "Der mit der Suche beauftragte Vorhabensträger - die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH - hat dem BASE als Aufsicht über das Auswahlverfahren bislang keinen Plan vorgelegt, wie er innerhalb der verbleibenden neun Jahre das in der Tat umfangreiche Verfahren durchführen kann." Das Bundesumweltministerium erklärte, dass es nun mit der für die Standortsuche verantwortlichen Gesellschaft und dem BASE Gespräche über den weiteren Ablauf führen und die Schlussfolgerungen aus dem überholten Zeitplan ziehen werde.

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