Vorratsdatenspeicherung:Minister für Quick Freeze

Mit knapper Mehrheit haben sich die Justizminister der Länder gegen die von der Unionsseite geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung im Netz ausgesprochen. Mit neun zu sieben stimmten die Fachminister am Donnerstag auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin stattdessen für einen Antrag aus Hamburg und Sachsen, der das "Quick Freeze"-Verfahren präferiert. Bei diesem Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Möglich soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein. Außerdem muss ein Richter zustimmen.

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