Energiemarkt:Massenhaft Ärger bei Strom und Gas

Energiemarkt: Kundgebung gegen Teuerungen in München - besonders die Energiekosten machen vielen Menschen zu schaffen.

Kundgebung gegen Teuerungen in München - besonders die Energiekosten machen vielen Menschen zu schaffen.

(Foto: Alexander Pohl/Imago)

Zu hohe Preise, Lieferstopps, untergeschobene Verträge: Die Zahl der Beschwerden bei der bundesweiten Schlichtungsstelle Energie ist so hoch wie nie. Auch die Verbraucherzentralen schlagen Alarm.

Von Andreas Jalsovec

Der Preisanstieg bei Strom und Gas hat in diesem Jahr zu einer Rekordzahl an Beschwerden bei der bundesweiten Schlichtungsstelle Energie geführt. Die Zahl der Schlichtungsanträge stieg in den ersten zehn Monaten 2022 auf 15 250. Das ist fast doppelt so viel wie im gesamten Vorjahr. "Es ist das antragsstärkste Jahr, das wir bislang hatten", sagt Thomas Kunde. Der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle rechnet für das gesamte laufende Jahr mit etwa 18 000 Schlichtungsanträgen - so viele wie noch nie in der Geschichte der Einrichtung.

Die Schlichtungsstelle Energie gibt es seit 2011. Ihr Ziel ist es, bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energiefirmen eine "außergerichtliche und einvernehmliche" Lösung zu finden. Den Antrag für eine Schlichtung können dabei nur Verbraucher stellen, die Strom oder Gas privat nutzen. In den vergangenen Monaten haben sie davon reichlich Gebrauch gemacht. Hintergrund sind die deutlich gestiegenen Preise bei Strom und Erdgas. "Die Energieversorger sehen sich mit höheren Einkaufspreisen konfrontiert", sagt Kunde. Sie versuchten daher, die Kostensteigerungen über höhere Preise an die Verbraucher weiterzugeben. Nicht immer gehen sie dabei korrekt vor. "Wo das nicht der Fall ist, steigt das Beschwerdeaufkommen", sagt Kunde.

Das häufigste Problem: zweifelhafte Preiserhöhungen

Tatsächlich stellen Preiserhöhungen den häufigsten Grund zur Beschwerde dar: Bis Ende Oktober gingen dazu 3350 Schlichtungsanträge ein. Häufig geht es dabei um Fälle, bei denen die Tarife trotz Preisgarantie angehoben wurden. Knapp 3000 Beschwerden gab es nach Angaben der Schlichtungsstelle zu "sonstigen Schadenersatzansprüchen" der Verbraucher. Dies seien oft Fälle, bei denen eine Energiefirma die Belieferung einfach einstellt. Die Kunden müssen sich dann einen neuen Anbieter suchen. Wegen der gestiegenen Preise ist der jedoch meist deutlich teurer. Die Verbraucher verlangen deshalb Schadenersatz vom bisherigen Versorger.

Dass Kunden derzeit viel öfter Ärger mit den Energiefirmen haben als zuvor, stellen auch die Verbraucherzentralen fest. "Dort haben die Beschwerden über Energieversorger deutlich zugenommen", berichtet Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). So gingen im ersten Halbjahr 2022 gut 28 000 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein. Das Beschwerdeaufkommen bei Strom habe sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdreifacht, bei Gas sogar versiebenfacht, heißt es beim VZBV.

Auch hier ärgern sich Verbraucher am meisten über zweifelhafte Preiserhöhungen. Hinzu kämen untergeschobene Verträge, zu hohe Abschläge oder unberechtigte Kündigungen. "Einige Energieanbieter versuchen, aus der Energiepreiskrise Profit zu schlagen", sagt Gurkmann: "Der VZBV geht deshalb auch rechtlich gegen solche Verstöße vor." So habe man allein im ersten Halbjahr 2022 zehn Abmahnungen ausgesprochen und in drei Fällen Klage eingereicht. Überdies gebe es drei Musterfeststellungsklagen gegen Energiefirmen, an denen sich Verbraucher beteiligen können. Von der Politik fordert Gurkmann mehr Kontrolle der Energiefirmen - insbesondere durch die Bundesnetzagentur: "Ohne starke, unabhängige Aufsicht auf den Energiemarkt geht es nicht."

Einige wenige Firmen machen viel Ärger

Die große Masse an Problemen betreffe vergleichsweise wenige Unternehmen, heißt es bei der Schlichtungsstelle Energie: "Es gibt einige Firmen, die besonders viele Beschwerden auf sich ziehen", sagt Geschäftsführer Kunde. In den vergangenen Monaten hatten vor allem sogenannte Energiediscounter mit Kündigungen, drastischen Preiserhöhungen und horrenden Abschlägen Ärger bei den Kunden verursacht.

Auch in solchen Fällen kann eine Schlichtung helfen. In vier von fünf Schlichtungsverfahren gelinge die Beilegung des Streits, sagt Thomas Kunde: "Eine Schlichtung ist deshalb im Grunde für jeden geeignet, der Probleme mit seinem Energieversorger hat." Bevor Kundinnen und Kunden allerdings einen Schlichtungsantrag stellen, müssen sie sich beim betroffenen Unternehmen beschweren. Dieses hat dann vier Wochen Zeit, sich dazu zu äußern oder das Problem zu lösen. Gelingt das nicht, können sich Verbraucher schriftlich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Das Verfahren ist dabei für sie kostenlos. "Man muss aber ein wenig Zeit investieren", sagt Kunde. Im Schnitt dauert ein Schlichtungsverfahren etwa drei Monate. Steht am Ende eine Einigung, ist sie für beide Parteien bindend - ähnlich wie ein zivilrechtlicher Vergleich. Gelingt die Schlichtung nicht, bleibt Verbrauchern der Gang vor Gericht. "In jedem Fall", sagt Thomas Kunde, "hat man mit der Schlichtung die Chance, eine objektive rechtliche Einschätzung zum betreffenden Problem zu bekommen."

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