Einbruchsversicherung:Vandalismus eingeschlossen

Zerstören Diebe die Einrichtung, muss die Versicherung den Schaden zahlen.

Haben die Diebe nichts oder nur wertlose Sachen mitgehen lassen, aber Möbel zerstört, muss die Einbruchsdiebstahlversicherung den Schaden wieder gutmachen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Einbrecher hatten Warenlager und Betriebseinrichtung einer Lebensmittelgroßhändlerin ramponiert. Schaden: 511.300 Euro. Die Versicherung weigert sich zu zahlen mit der Begründung: Die Täter wollten nichts klauen, sondern ihr Ziel war es, dass Gebäude zu zerstören.

Die obersten Zivilrichter stellten aber klar: Es ist gleichgültig, mit welcher Absicht die Einbrecher handeln und ob sie tatsächlich stehlen. Ausschlaggebend ist, dass eingebrochen wurde und Schaden entstand. Den muss die Versicherung zahlen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IV ZR 106/01.

(sueddeutsche.de/ Stiftung Warentest in "Finanztest Juli 2002")

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