Geldwäsche:Gericht beerdigt Anklage in riesigem Steuerskandal

Geldwäsche: Die Bonifazius-Türme in Mainz: Hier sitzt die North Channel Bank.

Die Bonifazius-Türme in Mainz: Hier sitzt die North Channel Bank.

(Foto: Robert Grahn/picture alliance / ZB/euroluftbi)

Eine kleine Bank aus Mainz soll Millionen Euro aus Cum-Ex-Steuervergehen in Dänemark und Belgien gewaschen haben. Eine Anklage scheiterte jetzt bei Gericht, aus einem bemerkenswerten Grund.

Von Jan Diesteldorf, Frankfurt

Die Vorwürfe waren so massiv, dass die beiden sogar im Gefängnis saßen. Da waren zwei Ex-Geschäftsführer einer winzigen Bank, der North Channel Bank aus Mainz. Unscheinbar, unbedeutend, selbst in Finanzkreisen kaum jemandem bekannt. Aber sie hatten es wild getrieben, waren mutmaßlich tief verstrickt in den größten Steuerskandal Europas. Im Auftrag amerikanischer Hintermänner sollen sie als Bankchefs Hunderte Millionen Euro gewaschen haben, die man zuvor dem Fiskus in Dänemark und Belgien gestohlen hatte. Aus dänischer Perspektive waren die früheren Banker damit Teil einer Staatsaffäre, eines Falls von Steuerkriminalität, wie ihn das Land noch nie erlebt hatte.

Deshalb war sich die Staatsanwaltschaft Koblenz ihrer Sache auch so sicher. Die Ermittler beantragten Haftbefehle und brachten die beiden von Februar bis August 2020 in Untersuchungshaft. Zwei Jahre später legten sie Anklagen gegen die Geschäftsleiter und fünf weitere Personen vor: banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche in 27 Fällen, so lautete der Vorwurf. Es ging um eine Milliardensumme und um Dutzende Konten in Mainz, über die ein guter Teil ins Ausland geflossen sein soll. Die Anklageschriften beschrieben ein internationales Netzwerk aus Scheinfirmen und vor allem fiktive Aktiengeschäfte, um unrechtmäßige Steuererstattungen zu kassieren.

Aber die Mühe war offenbar umsonst. Die Vorwürfe liefen ins Leere, vor Gericht gibt es einstweilen nichts mehr zu verhandeln. Das Landgericht Koblenz ließ die Anklagen nicht zu. Vorige Woche verschickte die vierte große Strafkammer einen entsprechenden Beschluss, wonach sie die "Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen" ablehne. Die beiden Ex-Bankchefs seien sowohl für die Untersuchungshaft als auch für die Durchsuchungsmaßnahmen zu entschädigen, heißt es darin weiter.

Steuervergehen im Ausland scheiden als Vortat zur Geldwäsche aus

Es hätte viel zu besprechen gegeben vor Gericht. Man hätte die Rollen der Mainzer Bank und ihrer Chefs auseinandernehmen, über das Netzwerk der mutmaßlichen Steuerdiebe und über den Verbleib der Millionen Euro Steuergeld sprechen können. Das ist jetzt vor allem aus einem Grund gescheitert: Steuervergehen zulasten ausländischer Staaten sind in Deutschland nicht strafbar - und scheiden damit den Strafrichtern zufolge als sogenannte Vortat zur Geldwäsche aus. Die braucht es aber, weil Geldwäsche nach den Regeln des Strafgesetzbuchs immer aus einer vorangegangenen Straftat folgt.

Noch ist die Entscheidung des Landgerichts nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Koblenz habe Beschwerde eingelegt, teilte eine Sprecherin der Behörde am Montag auf Anfrage mit. Demnach wird sich das Oberlandesgericht noch einmal mit dem Beschluss beschäftigen.

Der Fall North Channel Bank war von Beginn an schwierig. Das Ausmaß und seine Komplexität stellte selbst die meisten Cum-Ex-Fälle in Deutschland in den Schatten. Banken, Börsenhändler und Anwälte hatten große Aktienpakete so im Kreis gehandelt, dass sie sich zuvor nicht gezahlte Steuern auf Kapitalerträge erstatten lassen konnten. So soll bis Ende 2011 ein Schaden von mehr als zehn Milliarden Euro in Deutschland entstanden sein. Der Bundesgerichtshof hat die Geschäfte mittlerweile als strafbare Steuerhinterziehung verurteilt.

Umgerechnet fast 1,7 Milliarden Euro allein aus Dänemark geschleust

Die mutmaßlichen Steuerdiebe beließen es nicht bei Deutschland, sie gingen auf Europa-Tournee. Dabei hat es wohl kein Land so hart erwischt wie Dänemark. Von 2012 bis 2015 flossen umgerechnet fast 1,7 Milliarden Euro aus der dänischen Staatskasse ab. Gemessen an der Wirtschaftsleistung Deutschlands wären das mehr als 19 Milliarden Euro.

Ähnlich wie in Deutschland enthielt ein technischer Vorgang im dänischen Steuersystem jahrelang Schwachstellen, die Investoren aus dem Ausland ausnutzen konnten. Besonders dreist: Die Verdächtigen sollen dem dänischen Fiskus Aktiengeschäfte nur vorgetäuscht und nie Dividenden erhalten, aber trotzdem Steuererstattungen kassiert haben - zu einer Zeit, als in Deutschland längst wegen Cum-Ex ermittelt wurde. Mit den aus der Cum-Ex-Affäre bekannten Handelsmustern, so formulierte es eine deutsche Ermittlerin, habe das aber nichts mehr zu tun gehabt: "Das war astreiner Betrug."

Vor gut drei Jahren hatte die SZ gemeinsam mit dem dänischen Sender TV2, der Kopenhagener Tageszeitung Politiken und dem belgischen Magazin Knack erstmals über die Hintermänner der North Channel Bank berichtet. Zur gleichen Zeit ermittelte die Koblenzer Staatsanwaltschaft bereits gegen die früheren Geschäftsführer und mehrere Mitarbeiter der Bank. Die Drahtzieher sollen Pensionsfonds in den USA benutzt haben, um sich mit fiktiven Aktiendeals Dividendenbescheinigungen zu erschleichen und diese bei den Steuerbehörden in Dänemark und Belgien einzureichen. Umgerechnet mindestens 550 Millionen Euro in Dänemark und etwa 70 Millionen Euro in Belgien sollen sie so erbeutet haben.

Neben rechtlichen Hürden auch mangelnde Präzision

In Dänemark lautet der Vorwurf auf Steuerbetrug, in Belgien auf Betrug. Ersteres gibt es nach deutschem Recht nicht, und Betrug und Steuerhinterziehung schließen sich hierzulande gegenseitig aus: Betrug geht nach dem Strafgesetzbuch immer zulasten von individuellem Vermögen. Die Steuerhinterziehung als Tatbestand ist wiederum nur zum Schaden des deutschen Fiskus strafbar - wer in Dänemark Steuern hinterzieht, kann dafür nicht in Deutschland verurteilt werden. Zumindest nach damaligem Stand gab das deutsche Geldwäscherecht den Steuerbetrug im dänischen Sinne also nicht als Vortat zur Geldwäsche her.

Dazu kamen offenbar weitere Ungereimtheiten: Die Vortaten in Dänemark und Belgien seien in den Anklageschriften zu unkonkret bestimmt, schreiben die Richter. Demnach wäre dieses Verfahren nach Darstellung des Gerichts also auch an mangelnder Präzision der Strafverfolger - vorerst - gescheitert.

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