Erding:Strenge Vorschriften für Urnenstele

Erding: Die Urnenstele auf dem Friedhof in Langengeisling.

Die Urnenstele auf dem Friedhof in Langengeisling.

(Foto: Renate Schmidt)

Die 16 weiteren Grabkammern auf dem Friedhof in Langengeisling erfordern einen neuen Belegungsplan und zwei neue Satzungen. Der Stadtrat gibt dafür seine Zustimmung.

Auf dem städtischen Friedhof Langengeisling steht jetzt eine Urnenstele. Die Kombination aus hellem Stein und dunklen Grabplatten bietet Platz für 16 Grabkammern. Ende November soll die Anlage fertiggestellt sein, von Januar an kann sie belegt werden. Zuvor musste das Urnennischengrab aber noch den Verwaltungs- und Finanzausschuss und den Stadtrat passieren. Schließlich braucht es für das Aufstellen der Stele gleich drei Erlässe: für den Belegungsplan, eine neue Friedhofsbenutzungssatzung und eine neue Gebührensatzung.

Auf den Friedhöfen ist es unübersehbar: Immer mehr Gräber werden aufgelassen, immer öfter werden Menschen in Urnen beerdigt. Nun steht auch in Langengeisling seit Ende September eine Stele mit 16 Grabkammern für jeweils zwei Urnen. In der Stadtratssitzung am Dienstag erläuterte Andrea Hoffmann vom Standesamt die neuen Festsetzungen. Demnach sind Größe, Schriftart und sogar die Tönung der Gravur exakt festgelegt. Jeglicher Grabschmuck an den Platten ist verboten. Also: kein Bekleben, Montieren oder Behängen mit Dekorationsartikeln oder Blumenschmuck. Ausgenommen sind ovale Porzellanbilder der Verstorbenen, allerdings ohne Goldrand. Das Aufstellen von Blumenschmuck und Grablichtern am Boden ist gestattet. n Gebühren fallen für die Stele in Langengeisling unter anderem an: Für die Grabnutzung jährlich 77 Euro, das macht bei einer Ruhefrist von 15 Jahren dann 1155 Euro. Dazu kommen einmalig 129 Euro für den Erwerb der Grabplatte, die Genehmigung der Inschriften der Bilder schlägt mit 15 Euro zu Buche und das Öffnen und Schließen der Grabplatte mit 43 Euro. Wie zuvor der Verwaltungsausschuss befürwortete der Stadtrat einstimmig Belegungsplan und Satzungen.

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