Zivilprozess:Zahnspalterei vor dem Landgericht

Nach der Schadenersatzklage eines Gilchingers soll ein medizinisches Gutachten klären, ob ein Stück Knochen in der Lage ist, Schäden am Gebiss zu verursachen.

Von Christian Deussing, Gilching

Im Zivilprozess um einen gesplitterten Backenzahn nach dem Biss eines Gilchingers in eine Debreziner geht es vor dem Landgericht München II weiter um die Wurst. Richter Clemens Turkowski will der verzwickten Sache nun noch mehr auf den Grund gehen. Er will ein zahnmedizinisches Gutachten einholen, bevor ein Urteil gefällt wird. Damit sei aber erst in in etwa sieben Monaten zu rechnen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Nach dem Vorfall vor fast drei Jahren hatte der heute 49-jährige Mann einen Lebensmitteldiscounter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, weil das Unternehmen nicht zahlen wollte.

Das Gutachten soll nun klären, ob zum Beispiel ein Stück Schweineknochen mit einem Durchmesser von maximal fünf Millimetern den gesunden Backenzahn eines Mannes im Alter des Klägers zerstören könne - oder halt nicht. Der Sachverständige habe auch zu prüfen, ob sich aus der Spaltung des Zahnes zuverlässige Rückschlüsse auf die Härte des Materials oder des Gegenstandes in der Wurst ergeben könnten, wie die Gerichtssprecherin erläuterte.

Der Zahn war bis zum Knochen zerstört

Nach dem schmerzhaften Biss in die Wurst hatte ein Zahnarzt in der Notaufnahme einer Klink festgestellt, dass der Backenzahn Nummer 27 im linken Unterkiefer des Gilchingers "bis zum Knochen frakturiert" war. Die Kosten der Behandlungen sollen sich mittlerweile auf mehr als 8000 Euro summieren, wobei für ein Implantat wohl noch etwa 4000 Euro zu zahlen seien.

Am ersten Prozesstag vor zwei Wochen hatte Richter Turkowski den Qualitätsmanager der Firma befragt, die den Discounter in Gilching mit der Wurst beliefert hatte. Der Zeuge betonte, dass bereits in der Produktion penibel darauf geachtet werde, dass Fleisch "fremdkörperfrei" sei, dass sich darin also auch keine Knochensplitter befänden. Der Fall ist auch deshalb so kompliziert, weil der Gilchinger das Corpus delicti beim Abendbrot verschluckt hat.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: