Kinder- und Jugendschutz:Meldewege bei Kindeswohlgefährdung

Von Franziska Langhammer

Jeder Bürger kann eine Kindswohlgefährdung beim Jugendamt melden, wenn er der Meinung ist, dass ein Kind zu Schaden kommen könnte.

Einen zweiten Meldeweg gibt es für Fachkräfte wie Sozialpädagogen oder Erzieherinnen. Sie können sich bei einer neutralen Person, einer "insofern erfahrenen Fachkraft", beraten lassen. Gemeinsam nehmen sie eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos vor. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind mit einzubeziehen, sofern dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.

Auch wer beruflich mit Kindern zu tun hat, aber keine Fachkraft ist, wie ein Schulbusfahrer, hat gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung. Danach kann der Beratene das Jugendamt kontaktieren.

2019 wurden im Landkreis 138 Kindswohlgefährdungen gemeldet, 2021 waren es 101. Bis zum 1. September sind es heuer 48.

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