Cum-Ex:Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für Mr. Cum-Ex

Cum-Ex: Steueranwalt Hanno Berger, Schlüsselfigur des Cum-Ex-Skandals, droht eine langjährige Haftstrafe.

Steueranwalt Hanno Berger, Schlüsselfigur des Cum-Ex-Skandals, droht eine langjährige Haftstrafe.

(Foto: Arne Dedert/picture alliance/dpa)

Im Prozess fordern die Ermittler eine Haftstrafe und viele Millionen Euro zurück. Hanno Bergers Verteidiger appelliert an die Güte des Gerichts. Und Berger? Sagt nur einen Satz.

Von Nils Wischmeyer, Bonn

Im bisher wichtigsten Cum-Ex-Prozess gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger haben Staatsanwaltschaft und die Verteidigung am Dienstag ihre Plädoyers vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von neun Jahren für Berger, der in Ermittlerkreisen auch als "Mr. Cum-Ex" bezeichnet wird. Darüber hinaus solle Berger gemeinsam mit seinem ehemaligen Kanzleipartner mehr als 27 Millionen Euro an den Fiskus zurückzahlen.

Die Ermittler sehen es als erwiesen an, dass sich Berger in drei Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat. Nicht nur habe er die komplizierten Geschäfte genau verstanden, wie zahlreiche Mails und Zeugen belegen würden. Die Behauptung, er habe diese für legal gehalten, sei auch eine "Schutzbehauptung", trug Staatsanwalt Jan Schletz am Dienstag vor, der auch ansonsten wenig Strafmilderndes für Berger feststellte. Mit seiner Forderung von neun Jahren Haft blieb er allerdings deutlich hinter der möglichen Maximalstrafe von 15 Jahren zurück. Bergers Anwalt nannte kein mögliches Strafmaß für seinen Mandanten. Das Urteil wird bereits in der kommenden Woche erwartet.

Mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erreicht der mittlerweile vierte Cum-Ex-Prozess seinen vorläufigen Höhepunkt, dabei war lange gar nicht klar, ob er würde stattfinden können. Als Ermittler im Jahr 2012 unter anderem seine Kanzleiräume durchsuchten, setzte sich Berger in die Schweiz ab, wo er lange Zeit im Exil lebte. Erst im Februar dieses Jahres lieferten ihn die Schweizer Behörden nach Deutschland aus, wo er sich zurzeit gleich zwei Verfahren stellen muss, einem in Wiesbaden und einem in Bonn. In Bonn ist Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen angeklagt, es geht um einen Steuerschaden von mehr als 270 Millionen Euro, der durch Cum-Ex-Geschäfte über die Warburg Bank und die Warburg Invest entstanden sein soll.

Berger gilt als Schlüsselfigur

Mit solchen Cum-Ex-Geschäften ließen sich Banken und Aktienhändler mit Hilfe von Anwälten und Beratern über Jahre hinweg eine Steuer ein- oder mehrfach erstatten, die sie zuvor gar nicht oder nur einmal gezahlt hatten. Was als größter deutscher Steuerskandal gilt, hat den Fiskus mindestens zehn Milliarden Euro gekostet. Ermittler führen in Hunderten Verfahren mittlerweile mehr als tausend Beschuldigte. In bereits drei abgeschlossenen Verfahren verurteilte das Landgericht Bonn bisher Aktienhändler als auch Bankmanager, teils zu vielen Jahren Haft. Auch andere Gerichte sprachen bereits Urteile in Sachen Cum-Ex. Der Bundesgerichtshof hatte Cum-Ex-Geschäfte im Jahr 2021 für strafbar erklärt.

Obwohl es schon der vierte Prozess rund um Cum-Ex vor dem Landgericht Bonn ist, gilt Bergers Verfahren als besonders wichtig. Das liegt daran, dass der 72-Jährige laut Ermittlern eine "Schlüsselfigur" im Steuerskandal einnimmt. In der Vergangenheit wurde er unter anderem Mr. Cum-Ex genannt, weil er das Geschäftsmodell, das bis dahin Banken vorbehalten war, für reiche Vermögende öffnete, die in Cum-Ex-Fonds investierten und dadurch auf Kosten des Staates traumhafte Renditen erzielten.

Berger habe, so trug Schletz vor, von den Cum-Ex-Geschäften nicht nur gewusst, sondern sie regelrecht orchestriert und selbst prächtig daran verdient. Allein bei den drei verhandelten Fällen habe Berger gemeinsam mit seinem ehemaligen Kanzleikollegen S., der mittlerweile als Kronzeuge auftritt, mehr als 27 Millionen Euro eingenommen. Diese will die Staatsanwaltschaft nun von ihm und S. einziehen lassen. Bergers Anwalt hatte zuletzt vorgetragen, sein Mandant habe das Geld nicht mehr und können daher nicht zahlen.

Es war ein langer, leiser Vortrag, den die Staatsanwaltschaft hielt an diesem Dienstag und in dem Berger nicht gut wegkam. Der habe, so führt Schletz ruhig aus, die Geschäfte sowohl erdacht als auch beraten, darüber hinaus habe Berger einzelne Banken und Aktienhändler für die Geschäfte überhaupt erst zusammengebracht, was ihn klar zum Mittäter in diesen Fällen mache. Insgesamt sei dem Fiskus so ein Steuerschaden von mehr als 270 Millionen Euro entstanden.

"Hohe kriminelle Energie"

Zu Bergers Gunsten sei lediglich zu werten, dass das Verfahren relativ lang dauere, es teilweise mediale Vorverurteilung durch Bezeichnungen wie "Meister der Gier" gab, und dass er zum Ende der Verhandlung ein Teilgeständnis abgelegt habe. Das wollte Schletz aber nicht als solches werten, es sei sehr spät gekommen, rein prozesstaktisch motiviert und nicht von "Reue getragen" worden.

Zu seinen Lasten hingegen komme einiges zusammen, allen voran die schiere Höhe der mutmaßlich hinterzogenen Summe. Darüber hinaus habe Bergers Verhalten eine "hohe kriminelle Energie" gezeigt. Er habe andere überhaupt erst in die Steuerhinterziehung "verstrickt", obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass Cum-Ex "der blanke Griff in die Staatskasse gewesen sei". Er habe zwar nicht unbedingt den Armen genommen, er habe aber den Reichen und vor allem sich selbst gegeben. Entsprechend sei eine Haftstrafe von neun Jahren angemessen, darüber hinaus solle der Haftbefehl gegen Berger aufrechterhalten werden. Bisher sitzt der in Untersuchungshaft. Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr, trug Schletz vor. Danach folgte eine kurze Pause.

"Objektiv ist die Sache nach der Beweisaufnahme relativ klar"

Auftritt Bergers Anwalt. Richard Beyer trug am Vormittag mit viel Elan unter anderem in Latein vor und versuchte mit Gleichnissen aus der griechischen Mythologie zu erklären, was für seinen Mandanten und eine milde Verurteilung durch das Gericht sprechen würde. Auf eine "Ziffer", wie er selbst das mögliche Strafmaß für Berger nannte, wolle er sich bewusst nicht festlegen. Er vertraue eher auf die Güte des Gerichts und dass es berücksichtige, was er im Saal 0.11 mehr als eine halbe Stunde vortrug. Da sei zunächst die objektive Sicht auf die Dinge und da müsse er feststellen: Berger habe tatsächlich gewusst, wie Cum-Ex funktioniert, wie der Maschinenraum tickt und rattert. Er habe beraten und auch Mandanten herangeschafft, die dann in Cum-Ex-Geschäfte investierten. Bis hierhin sind sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft einig. "Objektiv ist die Sache nach der Beweisaufnahme relativ klar", sagte Beyer.

Anderer Auffassung als die Staatsanwaltschaft war Beyer in zwei Punkten: Zum einen habe Berger im Jahr 2011 gar keine Cum-Ex-Geschäfte mehr mitgemacht, da könne man ihn also nicht verurteilen. Zum anderen habe Berger bis 2009 ohne Vorsatz gehandelt, was strafmildernd wirken könnte. Seine Begründung dafür: Berger habe die Gesetzestexte einfach sehr genau ausgelegt und auch auf andere Institutionen und Banken geschaut, darunter die landeseigene West LB, die ebenfalls Cum-Ex-Geschäfte abwickelte. Da in deren Aufsichtsräten unter anderem die Finanzminister der jeweiligen Länder saßen, hätte man ja davon ausgehen können, dass sie solche Deals für in Ordnung befinden würden. Erst 2009 habe sich das geändert, trägt Beyer vor, bevor er in seinem letzten Satz noch einmal an die Güte des Gerichts appelliert.

Dann, am Ende zweier langer Vorträge, gibt der Vorsitzende Richter Roland Zickler noch einmal das Wort an den Mann, um dessen Schuld oder Unschuld es hier geht, den Mann, der Mr. Cum-Ex genannt wird und von dem jetzt alle einen großen Vortrag erwarten, über Recht, Unrecht und darüber, warum alles anders war. Doch Berger sagt nur einen Satz: "Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Dr. Beyer an."

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