Amtsgericht Starnberg:Kundin um zwei Küchen und drei Duschbäder betrogen

Ein Jahr Haft auf Bewährung für einschlägig vorbestraften Geschäftsmann. Der Schaden beläuft sich laut Anklage auf weit mehr als 20 000 Euro.

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Gautingerin hatte ihm bis zuletzt geglaubt, dass er zwei Küchen und drei Duschbäder doch noch irgendwann liefern würde. Die Rentnerin hatte laut Anklage vor zwei Jahren einen Kaufvertrag in Höhe von 26 700 Euro unterzeichnet und dafür bereits 15 000 Euro angezahlt. Doch der Betreiber des Küchenstudios vertröstete die Kundin, die sich mit ständigen Ausreden und angeblichen Lieferschwierigkeiten immer wieder hinhalten ließ. Dann aber wurde die Witwe misstrauisch und erstattete Strafanzeige bei der Gautinger Polizei. Es stellte sich heraus, dass der Geschäftsmann die Küchen bei der Herstellerfirma nie bestellt und die angezahlten 15 000 Euro der Seniorin für sich abgezweigt hatte.

Das Amtsgericht Starnberg verurteilte den 59-jährigen Angeklagten wegen zweifachen Betrugs zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der einschlägig vorbestrafte Mann, der sich ohne Anwalt verteidigte, gestand beide Taten. Er habe damals wegen der Pandemie sein Geschäft ein halbes Jahr lang schließen müssen und unter Druck gestanden, um die Miete und die laufenden Kosten zu begleichen. Den angerichteten Schaden muss der Mann begleichen, der inzwischen in der Hotelbranche in Niederbayern tätig ist.

"Es war ein Desaster", klagte die betrogene Kundin im Prozess

Durch den Betrug geriet die Kundin in arge Not: Die neue Küche hätte in die Wohnung ihrer 83-jährigen Mieterin eingebaut werden sollen, doch die Einrichtung wurde trotz etlicher Zusagen nicht ausgeliefert. Daraufhin opferte die Frau ihre eigene Küche und ließ sie in der anderen Wohnung wieder einbauen. "Es war ein Desaster für meine Mieterin und mich", empörte sich die 70-jährige Gautingerin in der Verhandlung. Sie selbst habe sich deshalb eine Notküche anschaffen und die Umbaukosten von 1500 Euro für die Handwerker zahlen müssen. Sie habe auch von ihren vorausbezahlten 15 000 Euro bislang keinen Cent zurückerstattet bekommen und müsse auch ihr altes Auto weiterhin fahren, berichtete die einstige Kundin. "Ich habe ihm einfach alles geglaubt, weiß jetzt aber, dass ich viel mehr aufpassen muss."

In diesem Moment schämte sich der Angeklagte scheinbar und entschuldigte sich bei der Frau. Doch es klang nur halbherzig. Und es wirkte auch selbstgerecht, wie er den Vorwurf einer weiteren Kundin als haltlos darstellte: In diesem Fall soll eine Küche ohne Rückwand geliefert worden sein. Der Angeklagte behauptete nun im Prozess, dass damals lediglich eine Platte beschädigt gewesen sei und "einige Schrauben gefehlt" hätten. Diese Aussage stelle jedoch "die Dinge auf den Kopf", sagte Richter Ralf Jehle leicht verärgert. Er erklärte, den Angeklagten vor allem deswegen nicht ins Gefängnis geschickt zu haben, damit er den finanziellen Schaden der Opfer wieder ausgleichen könne.

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