Böller und Raketen:Das sind die Regeln zum Jahreswechsel in München

Böller und Raketen: Pyrotechnik kann zum Jahreswechsel nicht in der Fußgängerzone gezündet werden.

Pyrotechnik kann zum Jahreswechsel nicht in der Fußgängerzone gezündet werden.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Im Herzen der Stadt bleibt an Silvester und Neujahr auch diesmal wieder jegliche Pyrotechnik untersagt, für Kracher gilt der Bann innerhalb des Mittleren Rings. Nur mancherorts wird Feuerwerk erlaubt. Ein Überblick, welche Vorschrift wo gelten soll.

Von Heiner Effern

Viel Freiheit, kaum Kracher: Die Silvesternacht sollte für die Münchnerinnen und Münchner im dritten Pandemie-Jahr deutlich entspannter werden als die beiden vergangenen. Lauter werden soll sie nur bedingt. Böller bleiben auch zum Jahreswechsel 2022/23 innerhalb des Mittleren Rings verboten, im Zentrum gilt diese Vorgabe auch für Raketen und alles andere, was sonst noch knallt oder Farben in die Nachtluft verteilt. Dafür stehen Partys drinnen und draußen in beliebiger Größe keine Verbote mehr entgegen. In den vergangenen zwei Jahren mussten Feiernde zum Schutz vor dem Coronavirus massive Einschränkungen an Silvester hinnehmen.

Im Prinzip gelten in München an Silvester und Neujahr wieder die Regeln vom Jahreswechsel 2019/2020. "Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängt stehenden Menschen, Alkohol und Pyrotechnik hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Menschen sich an Silvester im Herzen von München draußen nicht sicher gefühlt haben", sagt Hanna Sammüller-Gradl, Chefin des zuständigen Kreisverwaltungsreferats (KVR). Der Stadtrat hatte darauf im Sommer 2019 reagiert und grundsätzlich weit reichende Verbote beschlossen. Umgesetzt werden diese mit Hilfe sogenannter Allgemeinverfügungen. Die erste ist schon ergangen und veröffentlicht: Sie verbietet am Silvester- und Neujahrstag das Zünden von Böllern und Krachern innerhalb des Mittleren Rings, auch auf privaten Grundstücken.

Der zweite Teil des Pyrotechnikverbots steht ebenfalls, ist allerdings noch nicht in Kraft. Wie im Jahr vor Corona sollen im Zentrum auch keine Raketen gezündet werden dürfen. Die betroffene Zone umfasst die Fußgängerzone vom Stachus bis zum Marienplatz, die Wein- und die Dienerstraße bis zum hinteren Ende des Marienhofs, die Rosenstraße und den Rindermarkt jeweils bis Höhe der Fürstenstraße beziehungsweise deren Verlängerung. Der Brunnen am Rindermarkt und der ihn umgebende Platz bleibt ausgenommen. Diese Allgemeinverordnung soll am 20. Dezember veröffentlicht werden. "Das Böller- und Feuerwerksverbot soll der konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit entgegen wirken und dem Schutzbedürfnis von Mensch und Tier Rechnung tragen", sagt Sammüller-Gradl.

Ergänzt werden soll das Raketenverbot von ihrer Kollegin Kristina Frank, Leiterin des Kommunalreferats. In deren Verantwortung fällt der Viktualienmarkt, den die Stadt ebenfalls frei von allen Feuerwerkskörpern halten will. "Vor dem Hintergrund der zu erwarteten Verdrängungseffekte aufgrund des Feuerwerksverbots rund um den Marienplatz in Kombination mit dem Brandrisiko auf dem verwinkelten, dicht bebauten Markt und der Feiersehnsucht der Menschen nach zwei Jahren Pandemie besteht eine deutliche Brandgefahr", sagte eine Sprecherin. Die Stände am Viktualienmarkt bestehen weitgehend aus Holz und Planen, die schnell in Brand geraten können. "Unser weltbekanntes Kleinod und seine Händlerinnen und Händler müssen wir deshalb schützen."

Auch wenn direkt im Zentrum das neue Jahr eher still begonnen werden soll - über Party-Hotspots wie der Reichenbach- oder der Gerner Brücke könnte an Silvester der Himmel wieder glitzern. Ob es dazu kommt, lässt sich schwer vorhersagen, doch in den vergangenen beiden Jahren könnte sich eine gewisse Sehnsucht auf gemeinsame Silvesterfeiern angestaut haben. Im ersten Corona-Jahr Ende 2020 durfte man zum Jahreswechsel ohne guten Grund offiziell nicht einmal die Wohnung verlassen.

In der ganzen Stadt galt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten durften gemeinsam feiern. Bundesweit wurde ein Verkaufsverbot für Feuerwerk erlassen. Das galt auch im vergangenen Jahr. Und Partys in größerem Rahmen waren auch nicht erlaubt: Mehr als zehn Menschen durften sich an beliebten Feierplätzen wie in der Altstadt, am Baldeplatz, Friedensengel, Olympiaberg oder auch an den zentralen Isarbrücken nicht treffen.

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