EuGH-Urteil:Wer von schmutziger Luft krank wird, bekommt keine Entschädigung

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Rauch steigt aus einer Fabrik im Südosten Frankreichs. Ein Kläger aus Paris verlangte vom französischen Staat Schadenersatz, weil die Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum seine Gesundheit geschädigt habe. (Foto: Philippe Desmazes/dpa)

Zwar sind die EU-Staaten verpflichtet, für sauberere Luft zu sorgen. Ein Recht auf Schadensersatz leitet sich daraus für die Bürger aber nicht ab. Ein Mann aus Paris hatte vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Wer wegen verschmutzter Luft krank geworden ist, kann vom Staat keinen Schadenersatz verlangen. Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadenersatz führen könnten, wie die Richter mitteilten. Bürgerinnen und Bürger müssen jedoch erreichen können, dass nationale Behörden Maßnahmen für saubere Luft ergreifen.

Hintergrund ist die Klage eines Parisers. Er verlangt vom französischen Staat 21 Millionen Euro Schadenersatz, weil die zunehmende Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum seine Gesundheit geschädigt habe. Seiner Ansicht nach muss der Staat haften, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalten werden. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgte in ihren Schlussanträgen vor einigen Monaten dieser Ansicht. Sowohl Frankreich als auch Deutschland wurden in der Vergangenheit vom EuGH gerügt, weil die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid überschritten wurden.

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Der EuGH teilte die Ansicht seiner Gutachterin jedoch nicht und verneinte nun einen Anspruch auf Schadenersatz. Die Luftqualitätsrichtlinien verpflichteten zwar die EU-Staaten, für saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflichtungen dienten jedoch dem allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Einzelnen Bürgern würden dadurch keine Rechte zugewiesen. Daher müsse der Staat seine Bürger auch nicht entschädigen.

Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerte er daran, dass Einzelpersonen das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen zu erstreiten. Dazu zählt zum Beispiel ein Luftreinhaltungsplan. Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor dem Urteil gehofft, dass Umweltschützer mit der Möglichkeit auf Schadensersatz "bessere Instrumente in der Hand hätten". "Natürlich hätten Luftreinhaltewerte ein ganz anderes Gewicht, wenn der Staat Millionenzahlungen leisten müsste", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

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