SZ am Abend:Nachrichten am 11. Januar 2023

SZ am Abend: Polizisten rücken in den von Klimaaktivisten besetzten Braunkohleort Lützerath vor.

Polizisten rücken in den von Klimaaktivisten besetzten Braunkohleort Lützerath vor.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Was heute wichtig war.

Von Juri Auel

Nachrichten kompakt

Habeck verteidigt Lützerath-Räumung. Die Polizei hat mit der Räumung des Protestcamps begonnen. Es gibt Auseinandersetzungen zwischen Beamten und Demonstranten. Klimaaktivistin Luisa Neubauer kündigt sich für Donnerstag an, Greta Thunberg will am Samstag vorbeikommen. Zum Artikel

Präsident Wieler verlässt das Robert-Koch-Institut. Fast acht Jahre lang leitete der Tiermediziner die bundeseigene Gesundheitsbehörde. Nun geht er - "auf eigenen Wunsch", wie es heißt. Sein Chef, Gesundheitsminister Lauterbach, sei damit einverstanden. Zum Artikel

EU-Parlament will Korruption in eigenen Reihen erschweren. Als Reaktion auf den jüngsten Korruptionsskandal soll das EU-Parlament neue Regeln für die Arbeit der Abgeordneten sowie ihr Verhältnis zu Lobbyisten erlassen. Parlamentspräsidentin Metsola hat dazu einen 14-Punkte-Plan ausgearbeitet. Der Plan sei nur als erster Reformschritt gedacht und solle helfen, das Vertrauen der Bürger in das Parlament zu wiederherzustellen. Zum Artikel

Krieg gegen die Ukraine: Strategisch wichtige Stadt Soledar ist angeblich gefallen. Die russische Söldner-Gruppe "Wagner" verkündet die Einnahme der Kleinstadt im Donbass. Ukrainische Stellen widersprechen, der russische Versuch der Einnahme sei erfolglos. Liveblog zum Krieg in der Ukraine:

Erste US-Flüge heben nach Computerpanne wieder ab. Nach einem Startverbot für alle Inlandsflüge in den USA dürfen die ersten Flugzeuge wieder starten. Ein Flugüberwachungssystem war ausgefallen. Zum Artikel

Wohlleben ist wieder in Haft. Der Unterstützer der rechtsradikalen Terrorgruppe NSU war 2018 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, aber kurz danach vom Oberlandesgericht München auf freien Fuß gesetzt worden, obwohl er erst etwas mehr als sechs Jahre abgesessen hatte. Nun muss er zur Verbüßung der Reststrafe zurück ins Gefängnis. Zum Artikel

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