Nach Gefangenenflucht in Regensburg:Wie verhindern Sie die Flucht von Straftätern?

Nach Gefangenenflucht in Regensburg: Franz von Hunoltstein ist Richter am Amtsgericht und dessen Pressesprecher.

Franz von Hunoltstein ist Richter am Amtsgericht und dessen Pressesprecher.

(Foto: Amtsgericht Starnberg)

Der Vizedirektor des Starnberger Amtsgerichts, Franz von Hunoltstein, erläutert das Sicherheitskonzept in seinem Hause.

Interview von Christian Deussing, Starnberg

Die Flucht des verurteilten Mörders Rachid C. am 5. Januar mit einem Sprung aus dem Fenster eines Anwaltszimmers des Regensburger Amtsgerichts war auch ein Thema im Amtsgericht Starnberg. Dessen stellvertretender Direktor Franz von Hunoltstein hat diesen Vorfall zum Anlass genommen, das bestehende Sicherheitssystem im Gericht nochmals zu überprüfen und mit den Wachtmeistern zu besprechen.

SZ: Was tun Sie dagegen, damit so etwas nicht auch im Starnberger Amtsgericht passiert?

Franz von Hunoltstein: Bei uns befindet sich das Anwaltszimmer, in dem Besprechungen stattfinden, im ersten Stock. In entsprechenden Fällen wird sowohl die Tür des Zimmers als auch das Fenster durch die Wachtmeister des Gerichts überwacht.

Welche Vorkehrungen gibt es noch?

Die Wachtmeister sind für solche Situationen speziell ausgebildet und werden regelmäßig fortgebildet. Weiterführende Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Hand- oder Fußfesseln, werden im Einzelfall bei entsprechender Gefährdungslage angewendet.

Was ist außerdem zu beachten, zum Beispiel während eines Prozesses?

Während der Verhandlung sind bei Angeklagten, die sich in Haft befinden, immer Polizeibeamte oder Wachtmeister im Sitzungssaal anwesend. In Pausen oder Wartezeiten werden die Angeklagten in die im Gericht vorhandenen Haftzellen verbracht, die mit Toiletten und Waschbecken ausgestattet sind.

Ziehen Sie Konsequenzen aus dem brisanten Geschehen im Regensburger Gericht, wo es offenkundig eine eklatante Sicherheitslücke gab?

Für Verschärfungen des vorhanden Sicherheitskonzepts sieht das Amtsgericht Starnberg derzeit keinen Anlass. Eine Überprüfung der Sicherheitsstandards, zu denen auch strenge Zugangskontrollen gehören, findet jedoch regelmäßig statt.

Gab es nach dem Vorfall im Amtsgericht Regensburg schon neue Anordnungen aus dem Bayerischen Justizministerium?

Anweisungen oder Anregungen der Justizverwaltung aus Anlass der Vorfälle sind bei uns bisher nicht eingegangen. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass im Amtsgericht Starnberg keine Strafverfahren verhandelt werden, bei denen sich Angeklagte zum Zeitpunkt der Anklageerhebung in Haft befinden. Für derartige Verfahren ist das Amtsgericht München zuständig. Es gibt auch Fälle, in denen Zeugen, die in Haft sitzen, hier in Starnberg in einem Verfahren aussagen müssen. Im Jahr hat unser Gericht über etwa 950 Allgemeine Strafsachen, zirka 400 Jugendstrafsachen und 400 Ordnungswidrigkeiten zu entscheiden.

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