Bundesverfassungsgericht:Klage für Tempolimit abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen als unzulässig abgewiesen. Die beiden Kläger meinen, dass der Gesetzgeber gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte verstoße, indem er kein Tempolimit einführe. Das hätten sie aber nicht ausreichend begründet, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. Im Frühjahr 2021 hatten die Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen später. Jetzt teilte die zuständige Kammer des Ersten Senats mit, dass das Klimaschutzgebot zwar weiter an Gewicht gewinne. Die Beschwerdeführer hätten aber nicht näher belegt, dass es im Verkehrssektor am Ende des Jahrzehnts zu Freiheitsbeschränkungen kommen werde, weil die dort zulässigen Emissionen aktuell zu schnell aufgezehrt würden.

© SZ vom 18.01.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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