Landgericht Traunstein:Gerichtsverfahren gegen Benedikt XVI. vorläufig ausgesetzt

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Die Anwaltskanzlei des verstorbenen emeritierten Papstes Benedikt XVI. (hier eine Aufnahme aus dem Jahr 2020) hat beantragt, ein Verfahren am Landgericht Traunstein pausieren zu lassen. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer will gerichtlich klären lassen, ob der verstorbene Ex-Papst als Münchner Erzbischof durch sein Handeln in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet gewesen wäre.

Das Gerichtsverfahren gegen den am 31. Dezember 2022 verstorbenen Ex-Papst Benedikt XVI. ist vorläufig ausgesetzt worden. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein. Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk und das Recherchekollektiv Correctiv darüber berichtet. Die Anwaltskanzlei von Benedikt habe beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger feststehe, sagte die Sprecherin. Das Verfahren gegen andere beklagte Kirchenverantwortliche laufe aber weiter.

Mit einer Feststellungsklage will ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus dem oberbayerischen Garching an der Alz gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., als Münchner Erzbischof (1977 bis 1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982 bis 2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches. Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein.

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Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters als Missbrauchstäter gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung. Nach dem Tod Benedikts ist dieser laut Gericht "nicht mehr Partei des Verfahrens". Kraft Gesetzes träten nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Wer diese sind, ist bisher unklar. Das Amtsgericht Traunstein sieht sich für ihre Ermittlung nicht zuständig, weil "der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt des verstorbenen emeritierten Papstes im Vatikanstaat war".

Benedikts einstiger Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein schreibt in seinem neuen Buch, der Verstorbene habe Anweisungen bezüglich seines materiellen Erbes hinterlassen und ihn, Gänswein, als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Zum Inhalt der Verfügungen gibt es noch keine Informationen.

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