Umweltzone:Anträge für Ausnahmen vom Dieselverbot ab sofort möglich

Am 1. Februar tritt in der Umweltzone die erste Stufe des Dieselfahrverbots in Kraft. Es gilt für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen 4/IV und schlechter. Zunächst pauschal ausgenommen sind Anwohner, Schwerbehinderte mit Parkausweis, Liefer- und Mietwagenverkehr, Taxis, Bestattungs- und Handwerker-Fahrzeuge mit Parkausweis. Wer nicht unter die pauschalen Ausnahmen fällt, kann ab sofort unter muenchen.de/ausnahme-umweltzone eine Einzelausnahme beantragen.

Erlaubt bleiben auch weiterhin die Zufahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug am Ostbahnhof, zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen, zum Zentralen Omnibusbahnhof (für Linienbusse) und Fahrten bei medizinischen Notfällen.

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